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Riester-Vertrag 2027: Behalten, wechseln oder übertragen?

Sie haben einen Riester-Vertrag, vielleicht schon seit über zehn Jahren, und fragen sich jetzt, mit der Reform 2027 im Hinterkopf, ob Sie etwas tun müssen. Die kurze Antwort: nicht zwingend. Die etwas längere Antwort ist interessanter, denn ab 2027 haben Sie erstmals echte Wahlmöglichkeiten, die es vorher nicht gab, und die sich lohnen können zu kennen, bevor Sie sich für „einfach weiterlaufen lassen“ entscheiden. Einen ersten Überblick über die gesamte Reform finden Sie in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot 2027: Was die Rentenreform für Sie bedeutet.

Der Bestandsschutz gilt, aber er ist kein Grund zum Wegschauen

Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft mit der bisherigen Förderlogik unverändert weiter, wenn Sie nichts unternehmen. Die vertraglich vereinbarte Beitragsgarantie, die Zulagenregeln und alle bisherigen Konditionen bleiben bestehen. Das ist der Bestandsschutz, und er bedeutet: kein Zwang, keine Frist, kein Handlungsdruck von Gesetzes wegen.

Trotzdem lohnt sich ein ehrlicher Blick auf zwei Dinge. Erstens: Wie hoch sind die laufenden Kosten Ihres Vertrags wirklich, und was bleibt nach Abschluss- und Verwaltungskosten tatsächlich an Rendite übrig? Viele ältere Verträge sind teurer, als es auf den ersten Blick erscheint. Zweitens: Passt die vertraglich vorgesehene Auszahlungsform noch zu Ihrer heutigen Lebensplanung? Beide Fragen haben wir in unserem Beitrag Riester und Rürup 2026: Wann der alte Altersvorsorgevertrag zur Kostenfalle wird ausführlich beschrieben.

Vier Wege stehen Ihnen ab 2027 offen

Der erste Weg ist der einfachste: Sie führen Ihren Altvertrag unverändert fort. Die bisherige Förderlogik und die bestehenden Vertragsbedingungen bleiben maßgeblich, es ändert sich nichts.

Der zweite Weg ist der Wechsel innerhalb des Altvertrags in die neue Förderung. Das geschieht durch eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter, die sonstigen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich bestehen. Wichtig dabei: Ein Rückwechsel in die alte Riester-Förderung ist danach nicht mehr möglich. Diese Entscheidung sollten Sie also nicht nebenbei treffen.

Der dritte Weg ist die Übertragung Ihres Guthabens in einen komplett neuen Vertrag, gegebenenfalls bei einem anderen Anbieter. Das ist rechtlich ein neues Produkt. Dabei können Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen, und bestehende Garantien oder Rentenfaktoren können sich ändern oder ganz entfallen. Hier lohnt sich eine besonders genaue Prüfung, bevor Sie unterschreiben.

Der vierte Weg betrifft nur die Auszahlungsform: eine bereits vereinbarte Verrentung zugunsten eines Auszahlplans zu ändern. Das erfordert die Zustimmung Ihres Anbieters und ist nicht in jedem Vertrag ohne Weiteres möglich. Was Leibrente und Auszahlplan konkret unterscheidet, erklären wir in unserem Beitrag Leibrente oder Auszahlplan: Wie die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot funktioniert.

Was Sie vor einem Wechsel unbedingt wissen sollten

Ein Punkt wird häufig übersehen: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem bestehenden Riester-Vertrag einen komplett neuen, geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen, können Sie für den Altvertrag nicht gleichzeitig unverändert die bisherige Förderlogik fortführen. Alte und neue Fördersystematik laufen für denselben Zeitraum nicht in voller Höhe parallel. Vor einem Neuabschluss sollten Sie deshalb klären, welche Förderlogik künftig für Sie gelten soll, statt einfach „noch einen Vertrag obendrauf“ zu setzen.

Ebenfalls wichtig: Eine Kündigung Ihres Riester-Vertrags ist für einen Wechsel grundsätzlich nicht nötig und kann wirtschaftlich nachteilig sein, weil bereits erhaltene Zulagen unter Umständen zurückgezahlt werden müssen. Je nach Vertragsgestaltung lässt sich bestehendes gefördertes Vermögen stattdessen förderunschädlich übertragen.

Wann ein Wechsel sich überhaupt lohnen kann

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, aber es gibt typische Situationen, in denen sich ein genauerer Blick anbietet. Wenn Ihr aktueller Vertrag hohe laufende Kosten hat und die Rendite über Jahre kaum über die Inflation hinauskam. Wenn Sie durch die verpflichtende Beitragsgarantie Ihres Altvertrags auf sehr konservative Anlagen festgelegt sind, obwohl Sie eigentlich noch einen langen Anlagehorizont vor sich haben. Oder wenn sich Ihre Lebenssituation grundlegend geändert hat, etwa durch Kinder, die jetzt zusätzliche Kinderzulage bedeuten würden, mehr dazu in unserem Beitrag Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot.

Umgekehrt gibt es genauso gute Gründe, einen Vertrag einfach laufen zu lassen: eine besonders günstige Kostenstruktur, ein noch attraktiver Rentenfaktor aus früheren Vertragsjahren, oder schlicht die Nähe zum Rentenbeginn, bei der ein Wechsel kaum noch Zeit hat, sich auszuzahlen.

Die häufigsten Fragen zum Riester-Wechsel

Verliere ich meine bisherigen Zulagen, wenn ich wechsle? Bei einem Wechsel innerhalb des Altvertrags in die neue Förderung bleiben bereits erhaltene Zulagen grundsätzlich unangetastet. Bei einer schädlichen Verwendung, etwa einer regulären Kündigung, kann das anders aussehen.

Kann ich später wieder zurück zu Riester wechseln? Nein. Sowohl der Wechsel innerhalb des Altvertrags als auch die Übertragung in einen neuen Vertrag sind Einbahnstraßen. Ein Rückwechsel in die alte Förderung ist danach ausgeschlossen.

Was, wenn mein Anbieter die neue Förderung gar nicht anbietet? Dann bleibt Ihnen der dritte Weg, die Übertragung in einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter, wobei Sie die damit verbundenen Kosten und den Verlust bestehender Garantien gegenrechnen sollten.

Ob sich für Sie ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab, von den Kosten, den Garantien und Ihrer verbleibenden Zeit bis zur Rente. Genau das schauen wir uns gerne mit Ihnen gemeinsam an. Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.