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Berufsunfähig durch Post-Covid: Wenn eine Infektion das ganze Berufsleben verändert
Was als vermeintlich überstandene Corona-Infektion beginnt, kann sich für manche Menschen zu einer der einschneidendsten gesundheitlichen Erfahrungen ihres Lebens entwickeln. Anhaltende Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Schwindel: Post-Covid und das damit verbundene chronische Fatigue-Syndrom, kurz ME/CFS, sind noch immer ein junges Krankheitsbild, mit dem sich auch Berufsunfähigkeitsversicherer zunehmend auseinandersetzen müssen. Ein Fall aus der Beratungspraxis der Kanzlei Jöhnke & Reichow zeigt, dass eine BU-Anerkennung bei Post-Covid grundsätzlich möglich ist, aber gut vorbereitet sein will.
Der Fall im Überblick
Eine Kriminaloberkommissarin erkrankte an Covid-19 und entwickelte in der Folge eine ausgeprägte Erschöpfung, Konzentrationsprobleme, Schwindel und Schlafstörungen. Nach umfangreichen Untersuchungen wurde der Verdacht auf ein Post-Covid-Syndrom mit chronischem Fatigue-Syndrom geäußert. Über längere Zeit war sie nahezu pflegebedürftig und konnte weder ihren Haushalt führen noch ihre Kinder eigenständig versorgen. Schließlich wurde sie auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens in den Ruhestand versetzt.
Für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente war entscheidend, den Grad der Berufsunfähigkeit anhand der zuletzt ausgeübten Tätigkeit konkret und nachvollziehbar darzustellen. Gemeinsam mit ihrer anwaltlichen Vertretung erstellte die Betroffene eine detaillierte Aufstellung ihres bisherigen Berufsalltags und der krankheitsbedingten Einschränkungen. Auf dieser Grundlage erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Zahlung der Rente.
Warum die genaue Tätigkeitsbeschreibung der Schlüssel ist
Aus unserer Erfahrung in der Beratungspraxis unterschätzen viele Antragsteller, wie wichtig eine präzise und nachvollziehbare Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit ist. Es reicht nicht aus, pauschal zu sagen, dass man erschöpft und nicht mehr belastbar ist. Der Versicherer muss anhand konkreter Aufgaben und deren zeitlichem Anteil an der Gesamttätigkeit nachvollziehen können, warum genau diese Tätigkeit zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei einem noch relativ jungen Krankheitsbild wie Post-Covid und ME/CFS kommt erschwerend hinzu, dass die medizinische Befundlage oft weniger eindeutig ist als bei klassischen orthopädischen oder kardiologischen Erkrankungen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige fachärztliche Dokumentation von Beginn an.
Was das für Ihre eigene Absicherung bedeutet
Dieser Fall zeigt vor allem eines: Berufsunfähigkeit ist längst nicht mehr nur ein Thema für körperlich fordernde Berufe. Auch scheinbar bürolastige oder wechselnde Tätigkeiten wie im Polizeidienst können durch gesundheitliche Erschöpfungssyndrome dauerhaft beeinträchtigt werden. Wie relevant psychische und postinfektiöse Erkrankungen für die Berufsunfähigkeit inzwischen sind, haben wir bereits in unserem Beitrag zur BU als Pflicht statt Luxus eingeordnet.
Sollte der Versicherer im Leistungsfall zunächst zögerlich reagieren oder unvollständige Angaben bemängeln, lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag Funkstille im Ernstfall, der ein ähnliches Muster beschreibt.
Worauf Sie bei einem Leistungsantrag wegen Post-Covid achten sollten
Wer einen BU-Antrag wegen Post-Covid oder ME/CFS stellt, sollte von Beginn an auf eine lückenlose fachärztliche Dokumentation achten, idealerweise ergänzt durch eine konkrete, alltagsnahe Beschreibung, welche beruflichen Aufgaben nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt möglich sind. Eine strukturierte Vorbereitung des Leistungsantrags erhöht die Chancen auf eine zügige Anerkennung erheblich und verhindert unnötige Verzögerungen.
Fazit
Post-Covid und ME/CFS sind für Berufsunfähigkeitsversicherer noch relativ neue Krankheitsbilder, aber kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist eine präzise medizinische und berufliche Dokumentation.
Der geschilderte Fall wurde ursprünglich von Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, veröffentlicht und eingeordnet.

