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Kinderinvaliditätsversicherung und ME/CFS: Warum der Ausschluss für psychische Erkrankungen zum Streitpunkt wird
Wenn ein Kind schwer erkrankt, ist die finanzielle Absicherung meist das Letzte, woran Eltern in diesem Moment denken. Genau deshalb ist eine Kinderinvaliditätsversicherung so wichtig: Sie soll im Ernstfall unkompliziert greifen. Was aber, wenn der Versicherer die bereits laufende Rente plötzlich stoppt und sogar zurückfordert, weil er die Erkrankung als psychisch bedingt einstuft? Ein aktueller Fall zeigt, wie entscheidend die medizinische Einordnung einer Diagnose für den Versicherungsschutz sein kann.
Der Fall im Überblick
Die minderjährige Tochter eines Versicherungsnehmers infizierte sich mit Covid-19. In der Folge entwickelte sich eine schwere Erkrankung, die schließlich als ME/CFS und Post-Covid-Syndrom diagnostiziert wurde, mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 50. Eine fachärztliche Einschätzung einer spezialisierten Uniklinik-Ambulanz stützte dabei eine neuro-immunologische und ausdrücklich keine psychische Ursache der Beschwerden.
Der Versicherer zahlte zunächst die vereinbarte Kinderinvaliditätsrente, änderte seine Haltung jedoch später grundlegend. Er kündigte den Vertrag, lehnte weitere Zahlungen ab und forderte die bereits geleisteten Beträge, mittlerweile ein erheblicher fünfstelliger Betrag, zurück. Grundlage war ein vertraglicher Ausschluss für psychisch bedingte Invalidität. Erst nach anwaltlicher Auseinandersetzung, in der die neurologische statt psychische Ursache der Erkrankung im Detail dargelegt wurde, lenkte der Versicherer ein und zahlte zusätzlich zum Verzicht auf die Rückforderung eine weitere Einmalzahlung.
Warum die Diagnose-Einordnung hier über alles entscheidet
Viele Kinderinvaliditätsversicherungen enthalten Ausschlüsse oder Einschränkungen für psychische Erkrankungen. Bei einem Krankheitsbild wie ME/CFS, das sich sowohl körperlich als auch mit psychischen Begleiterscheinungen äußern kann, wird die Frage nach der Ursache schnell zum zentralen Streitpunkt. Aus unserer Erfahrung in der Beratungspraxis lohnt sich hier ein doppelter Blick: einmal auf die genaue Formulierung des Ausschlusses im eigenen Vertrag, und einmal auf die fachärztliche Einordnung der Diagnose selbst.
Gerade bei komplexen, noch nicht vollständig erforschten Krankheitsbildern ist eine spezialisierte fachärztliche Zweitmeinung, etwa an einer entsprechenden Uniklinik-Ambulanz, oft entscheidend dafür, ob eine Erkrankung als körperlich oder psychisch eingeordnet wird und damit, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht.
Was Eltern beim Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung beachten sollten
Bereits beim Abschluss lohnt sich ein genauer Blick auf die Ausschlussklauseln für psychische Erkrankungen. Manche Tarife formulieren hier deutlich enger als andere, manche differenzieren gar nicht zwischen körperlichen und psychischen Ursachen einer Beeinträchtigung. Wie wichtig eine frühzeitige und durchdachte Absicherung von Kindern grundsätzlich ist, haben wir bereits in unserem Beitrag zur BU-Versicherung für Schüler beschrieben, der ebenfalls auf die Bedeutung psychischer Erkrankungen im Jugendalter eingeht.
Eine Kinderinvaliditätsversicherung und eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind ergänzen sich dabei sinnvoll: Die eine sichert die aktuelle Lebenssituation der Familie ab, die andere die spätere Erwerbsfähigkeit.
Was tun, wenn der Versicherer bereits gekündigt oder abgelehnt hat?
Sollte Ihr Versicherer die Leistung mit Verweis auf einen psychischen Ausschlussgrund einstellen oder zurückfordern, lohnt sich in jedem Fall eine genaue medizinische Prüfung der tatsächlichen Krankheitsursache, bevor man ein solches Vorgehen akzeptiert. Eine vorschnelle Rückzahlung kann spätere Ansprüche unnötig erschweren.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig die genaue medizinische Einordnung einer Diagnose für den Versicherungsschutz von Kindern sein kann, besonders bei noch jungen Krankheitsbildern wie ME/CFS. Eine sorgfältige Auswahl des Tarifs beim Abschluss kann solche Streitigkeiten von vornherein vermeiden helfen.
Wenn Sie über eine Kinderinvaliditätsversicherung nachdenken oder Ihren bestehenden Vertrag auf entsprechende Ausschlüsse prüfen lassen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Der geschilderte Fall wurde ursprünglich von Rechtsanwältin Isabel Schymura, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, veröffentlicht und eingeordnet.

