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Frühstartrente: Was Eltern jetzt über die geplante Kinder-Altersvorsorge wissen sollten
Zehn Euro im Monat vom Staat, für das eigene Kind, ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit. Was zunächst nach einem kleinen Betrag klingt, soll der Grundstein für eine ganz neue Form der Altersvorsorge werden: die Frühstartrente. Für viele Eltern stellt sich jetzt die Frage, was genau hinter dem Vorhaben steckt, wer profitiert und was sie konkret tun müssen, damit ihr Kind das Startkapital tatsächlich erhält.
Was ist die Frühstartrente eigentlich?
Die Frühstartrente ist ein geplantes staatliches Förderprogramm, mit dem der Bund für Kinder und Jugendliche vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgevertrag einzahlen soll, sofern für das Kind ein entsprechender Vertrag eröffnet wird. Ziel ist laut Bundesfinanzministerium zum einen, die Finanzkompetenz von Eltern und Kindern zu stärken, indem sich Familien frühzeitig mit dem Kapitalmarkt auseinandersetzen. Zum anderen soll bereits in jungen Jahren ein privater Vermögensaufbau für die spätere Altersvorsorge beginnen, mit einem staatlichen Startkapital als Anschub.
Wann soll die Frühstartrente starten?
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren soll nach aktuellem Stand noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Geplant ist ein Start zum 1. Januar 2027, zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung sogar rückwirkend zum 1. Januar 2026 ausgezahlt werden. Ab dem Jahr 2028 soll dann jährlich der Jahrgang hinzukommen, der in dem jeweiligen Jahr das sechste Lebensjahr vollendet.
Wer soll anspruchsberechtigt sein?
Anspruchsberechtigt sollen alle Kinder und Jugendlichen vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sein, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Entscheidend ist dabei ausschließlich der Wohnsitz des Kindes selbst, nicht der Wohnsitz der Eltern. Ob das Kind eine Bildungseinrichtung im In- oder Ausland besucht, spielt für die Berechtigung keine Rolle.
Was Eltern konkret tun müssen
Damit die Förderung tatsächlich beim Kind ankommt, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem zertifizierten Anbieter eröffnet werden. Nach Vertragsabschluss wird die Förderung automatisch über den Anbieter beantragt, ein separater Antrag der Eltern ist nicht vorgesehen. Wichtig zu wissen: Diese Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können, ein bereits bestehendes Kinder- oder Juniordepot erfüllt die Voraussetzungen in seiner bisherigen Form nicht.
Wird bis dahin kein individueller Vertrag abgeschlossen, soll der Bund die Fördermittel zunächst kollektiv am Kapitalmarkt anlegen, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Die Förderung geht in diesem Fall also nicht verloren, sie kann später jederzeit auf einen individuellen Vertrag übertragen werden, sogar noch bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
Was ist ein Standarddepot-Vertrag?
Gefördert werden soll ausschließlich eine bestimmte, gesetzlich definierte Vertragsart, der sogenannte Standarddepot-Vertrag. Dabei handelt es sich um einen einfachen, gut erklärbaren Sparplan. Für diese Verträge soll in der Ansparphase eine Kostenbegrenzung von einem Prozent der Effektivkosten gelten, zusätzlich dürfen Anbieter bis zur Volljährigkeit des Kindes keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen. Alle zertifizierten Anbieter von Altersvorsorgeverträgen sollen verpflichtet sein, einen solchen Standarddepot-Vertrag anzubieten.
Können Eltern und Großeltern zusätzlich einzahlen?
Ja. Zusätzlich zur staatlichen Förderung von zehn Euro monatlich sind freiwillige Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr vorgesehen, etwa durch Eltern, Großeltern oder auch familienfremde Personen. Die Höhe der Frühstartrente selbst hängt dabei nicht davon ab, ob und wie viel zusätzlich eingezahlt wird. Ein Sonderausgabenabzug für diese Zuzahlungen ist allerdings nur möglich, wenn das Kind selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehört, etwa als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung, und eigene Beiträge leistet. Zuzahlungen Dritter lassen sich steuerlich nicht separat geltend machen.
Wie werden die Erträge besteuert?
Die Erträge im Standarddepot-Vertrag sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei bleiben. Erst die späteren Leistungen würden dann nachgelagert besteuert, also erst in der Auszahlungsphase selbst.
Was passiert mit 18 und danach?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres soll die monatliche Förderung enden. Der Vertrag kann danach aber durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden, alternativ ist auch ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Damit soll ein nahtloser Übergang von der Frühstartrente in die reguläre geförderte private Altersvorsorge sichergestellt werden.
Wichtig für alle, die auf schnelles Geld hoffen: Eine Auszahlung des Frühstartrentenvermögens ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen, weder für den Führerschein noch für ein Studium. Lediglich die eigenen zusätzlichen Einzahlungen und deren Erträge können unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen vorzeitig entnommen werden, wobei die Erträge dann versteuert werden müssen.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Ja, sogar parallel. Ist ein Jugendlicher beispielsweise wegen einer Ausbildung bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlt eigene Beiträge in den Standarddepot-Vertrag ein, sollen zusätzlich zur Frühstartrente auch reguläre Zulagen fließen. Unter 25-Jährige sollen darüber hinaus einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten, zusätzlich zur beitragsabhängigen Grundzulage.
Häufige Fragen zur Frühstartrente
Muss ich als Elternteil etwas beantragen, damit mein Kind die Frühstartrente erhält?
Einen gesonderten Antrag müssen Eltern nicht stellen. Sobald ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes eröffnet ist, soll die Förderung automatisch über den Anbieter beantragt werden.
Kann ich ein bestehendes Kinderdepot einfach weiterverwenden?
Nein, nach aktuellem Stand nicht. Voraussetzung ist ein neuer, nach den gesetzlichen Vorgaben zertifizierter Standarddepot-Vertrag, der frühestens ab 1. Januar 2027 abgeschlossen werden kann.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag für mein Kind abschließe?
Die Fördermittel sollen dann zunächst kollektiv über die Deutsche Bundesbank angelegt werden. Sie gehen nicht verloren und können später auf einen individuellen Vertrag übertragen werden.
Kann ich die Frühstartrente für den Führerschein meines Kindes nutzen?
Nein. Das Vermögen soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können, da es der Altersvorsorge dient.
So bleiben Sie auf dem Laufenden
Diese Übersicht spiegelt den Stand des Gesetzentwurfs vom August 2026 wider, das Gesetzgebungsverfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, einzelne Details können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern. Wer bereits jetzt über die Altersvorsorge der eigenen Kinder nachdenkt oder wissen möchte, wie sich das Thema in die gesamte Familienvorsorge einordnen lässt, findet in unserem Beitrag BU-Versicherung für Schüler: Warum der frühe Einstieg lohnt eine weitere Möglichkeit, wie sich bereits im Kindesalter sinnvoll vorsorgen lässt.
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