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Verzicht auf die Gesundheitsprüfung: Warum dieses vermeintliche Geschenk zur Falle werden kann

„Keine Gesundheitsfragen, keine Wartezeit, einfach unterschreiben.“ Wer im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Gruppenversicherung über den Arbeitgeber ein Angebot ohne Gesundheitsprüfung erhält, empfindet das zunächst als Erleichterung. Endlich keine seitenlangen Fragebögen zu jedem Arztbesuch der letzten zehn Jahre. Endlich kein Risiko, wegen einer alten Rückenverspannung abgelehnt oder mit einem Zuschlag belegt zu werden.

Was viele dabei übersehen: Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung ist kein Freifahrtschein. Er verschiebt das Problem lediglich vom Vertragsabschluss in den Leistungsfall. Und genau dort kann er zu einem handfesten Streit mit dem Versicherer führen, wie ein Fall zeigt, den die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow kürzlich öffentlich gemacht hat.

Was war der Auslöser für den Streit?

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine versicherte Person über ihren Arbeitgeber eine Gruppenkapitalversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Der Versicherer verzichtete dabei ausdrücklich auf eine erneute Gesundheitsprüfung, da bereits im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Einstellungsuntersuchung beim Arbeitgeber keine Bedenken gegen eine Beschäftigung bestanden hatten. Jahre später, als die versicherte Person tatsächlich berufsunfähig wurde, lehnte der Versicherer die Leistung ab. Die Begründung: Es habe bereits bei Vertragsschluss eine gesundheitliche Einschränkung vorgelegen.

Das Landgericht Hamburg entschied in diesem konkreten Fall zugunsten der versicherten Person. Es kam zu dem Ergebnis, dass ein Versicherer, der bewusst auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und sich stattdessen auf die Einschätzung des Arbeitgebers verlässt, sich später nicht mehr auf eine angeblich schon vorher bestehende Berufsunfähigkeit berufen kann. Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang von einer unwiderlegbaren Vermutung der vorvertraglichen Berufsfähigkeit.

Warum ist das für Sie als Versicherten trotzdem kein Grund zur Entwarnung?

Diese Entscheidung ist gut für Versicherte, aber sie ist eben eine Einzelfallentscheidung zu einem konkreten Sachverhalt und keine allgemeine Garantie. Ob ein Gericht in einem anderen Fall genauso urteilt, hängt stark davon ab, wie der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung konkret formuliert war, welche Erwartung die versicherte Person daraus ableiten durfte und welche Informationen dem Versicherer zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorlagen. In der Beratungspraxis erleben wir bei Oeconomia genau deshalb, dass sich viele Versicherte im Leistungsfall in falscher Sicherheit wiegen, wenn sie beim Abschluss keine Gesundheitsfragen beantworten mussten.

Der Denkfehler liegt oft in derselben Stelle: Kein Gesundheitsfragebogen bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherer im Ernstfall nicht doch versucht, den Vertrag anzufechten oder die Leistung zu kürzen. Es bedeutet lediglich, dass die übliche erste Prüfungsebene fehlt und der Streit im Zweifel später, dafür aber grundsätzlicher geführt wird.

Für wen ist das Thema besonders relevant?

Besonders häufig begegnet uns dieses Muster bei Gruppenversicherungen und betrieblichen Altersvorsorgelösungen, bei denen der Arbeitgeber als Rahmenvertragspartner auftritt. Auch bei manchen Restschuldversicherungen und bei Versicherungen, die über Vergleichsportale ohne klassische Gesundheitsfragen angeboten werden, taucht die Konstruktion regelmäßig auf.

Wer über den Arbeitgeber eine BU-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließt, sollte sich vor allem eine Frage stellen: Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Viele dieser Gruppenverträge lassen sich nicht oder nur mit erneuter Gesundheitsprüfung in eine private Einzelversicherung überführen. Wer den Job wechselt, steht dann plötzlich ohne den gewohnten BU-Schutz da, und zwar genau in dem Moment, in dem eine neue Gesundheitsprüfung wegen zwischenzeitlicher Vorerkrankungen schwierig werden kann.

Was können Sie konkret tun?

Aus unserer Erfahrung in der Beratungspraxis lohnt sich bei jeder Gruppen- oder Betriebsversicherung ohne Gesundheitsprüfung ein genauer Blick auf drei Punkte. Erstens, was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Vertrag. Zweitens, in welcher Höhe die BU-Rente tatsächlich abgesichert ist, denn Gruppenverträge sind oft niedriger dotiert als eine separate BU. Drittens, ob eine parallele, eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller wäre, gerade weil sie im eigenen Namen läuft und unabhängig vom Arbeitgeber bestehen bleibt.

Genau hier setzt eine strukturierte Beratung an. Wir prüfen für Sie, ob eine bestehende Gruppenlösung tatsächlich trägt oder ob eine eigenständige BU-Absicherung, wie wir sie auch in unserem Beitrag zum Thema BU solo oder im Paket beschrieben haben, die robustere Wahl ist.

Fazit

Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung fühlt sich im ersten Moment nach weniger Bürokratie an. Er verschiebt das eigentliche Risiko aber nur zeitlich nach hinten, in den Moment, in dem Sie die Leistung am dringendsten brauchen. Wie wichtig eine tragfähige Berufsunfähigkeitsabsicherung grundsätzlich ist, haben wir bereits in unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum die Rente für den Ernstfall kein Luxus, sondern Pflicht ist eingeordnet.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie belastbar Ihre bestehende BU-Zusatzversicherung über den Arbeitgeber im Ernstfall wirklich ist, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Wir schauen uns Ihren Vertrag gemeinsam an, bevor daraus im Leistungsfall ein Streitfall wird.

Der geschilderte Fall wurde ursprünglich von Rechtsanwalt Björn Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, veröffentlicht und eingeordnet.