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Influencer Versicherung: Wer nicht versicherbar ist und welche Ausschlüsse gelten

Du hast gerade gelesen, dass es eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Influencer gibt, und denkst: Das passt zu mir. Dann kommt der Fragebogen, und auf Seite eins steht eine Liste mit Dingen, für die es keinen Schutz gibt. Manche überfliegen sie. Das ist der teuerste Fehler, den man bei einer Influencer Versicherung machen kann. Denn die Ausschlüsse entscheiden darüber, ob du im Schadenfall abgesichert bist oder nicht. Gut ist, dass du sie kennst, bevor du unterschreibst.

Warum gibt es bei der Influencer Versicherung Ausschlüsse?

Jede Versicherung ist für ein bestimmtes Risiko gebaut. Die Vermögensschaden-Haftpflicht der R+V für Influencer und Blogger richtet sich an werbliche Content Creator, die Inhalte erstellen, Produkte bewerten und Kampagnen begleiten. Was darüber hinausgeht, ist ein anderes Risiko mit anderen Anforderungen, und dafür sieht dieser Tarif keinen Schutz vor. Die R+V sagt das offen: Die folgenden Tätigkeiten sind in diesem Konzept nicht zeichenbar oder ausgeschlossen. Für die Einordnung ist das eine Hilfe, kein Urteil über dich, und es schützt am Ende auch dich, weil klar ist, wofür du bezahlst. Den Überblick über den Schutz selbst findest du im Beitrag zur Influencer Haftpflichtversicherung.

Was bedeutet nicht zeichenbar bei der Influencer Versicherung?

Nicht zeichenbar heißt, dass die R+V solche Risiken im Influencer-Tarif nicht annimmt. Das betrifft Finfluencer, Med- und Health-Influencer, Corporate Influencer und Privatpersonen ohne gewerbliche oder freiberufliche Influencer-Tätigkeit. Ausgeschlossen sind darüber hinaus bestimmte Tätigkeiten, selbst wenn dein Kanal sonst in den Tarif passt, zum Beispiel ein eigener Online-Shop oder Auftritte in TV-Formaten. Der Unterschied ist wichtig: Bei nicht zeichenbaren Risiken bekommst du den Tarif gar nicht, bei ausgeschlossenen Tätigkeiten ist ein Teil deiner Arbeit nicht mitversichert.

Sind Finfluencer bei der Influencer Versicherung versichert?

Nein, Finanzthemen sind im Influencer-Tarif der R+V ausgeschlossen. Das betrifft Anlageberatung, Anlagevermittlung und Portfolioverwaltung im Sinne der aufsichtsrechtlichen Vorschriften, aber auch Empfehlungen zu Anlagestrategien, etwa zur Umschichtung von Vermögen oder zur Über- und Untergewichtung bestimmter Anlageklassen. Der Fragebogen stellt diese Fragen ausdrücklich, und schon ein Ja führt dazu, dass der Tarif nicht greift.

Warum das Thema so sensibel ist, hat auch die Aufsicht im Blick. In unserem Beitrag Finfluencer: Seriös oder riskant? haben wir beschrieben, wie viele junge Menschen Finanztipps aus sozialen Medien für vertrauenswürdig halten. Fehlerhafte oder unpassende Empfehlungen können für Follower teuer werden, und dort setzt das hohe Haftungsrisiko an.

Ein Beispiel für eine Grenzlage: Typisch ist ein Creator, der in einem Video erzählt, wie er persönlich mit seinem Haushaltsbuch umgeht. Das ist etwas anderes als die Empfehlung, Vermögen in bestimmte Anlageklassen umzuschichten. Wo genau die Grenze verläuft, entscheidet der Einzelfall, und im Zweifel lohnt es sich, vor dem Antrag mit uns zu sprechen.

Sind Health- und Med-Influencer bei der Influencer Versicherung versichert?

Auch hier lautet die Antwort Nein. Ausgeschlossen sind konkrete Empfehlungen zur Diagnose, Behandlung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten und sonstigen gesundheitlichen Störungen, ebenso vergleichbare Gesundheits- oder Wellnessberatung. Der Fragebogen geht dabei ins Detail: Empfehlungen zur Änderung, Fortführung oder zum Abbruch einer Behandlung oder Medikation, individuelle oder quasi-individuelle Gesundheits-, Therapie- oder Behandlungspläne unter Bezug auf Symptome oder Diagnosen, und auch die Beratung oder Behandlung von Patienten durch Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker über soziale Medien. Ein Ja in einer dieser Fragen schließt den Tarif aus.

Das klingt streng, ist aber nachvollziehbar. Schon eine scheinbar harmlose Empfehlung kann bei einem Follower gesundheitliche Folgen haben.

Was gilt bei eigenem Online-Shop, Merchandise oder E-Commerce?

Der Betrieb oder die kaufmännische Verwaltung eines eigenen oder fremden Online-Shops gehört nicht zur versicherten Tätigkeit. Das gilt für eine eigene Shop-Website, Shop-Funktionen innerhalb sozialer Netzwerke und Verkäuferkonten auf Marktplätzen. Auch das Erstellen oder Aktualisieren von AGB, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzhinweisen oder Impressumsangaben für den Online-Handel fällt unter die Ausschlüsse. Wichtig ist eine Klarstellung: Rein werbliche Verlinkungen und Affiliate-Links bleiben nach den Unterlagen davon unberührt. Wer als Creator Produkte verlinkt, ist also nicht automatisch Shop-Betreiber.

Wie sieht es mit TV-Formaten, steuerlichen Fragen und Corporate Influencern aus?

Tätigkeiten als Teilnehmer, Moderator, Jurymitglied oder Produzent in Fernseh- oder Streaming-Formaten sind nicht versichert. Dasselbe gilt für Äußerungen, die in diesem Zusammenhang aufgezeichnet oder verbreitet werden und mit deiner Personenmarke zu tun haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche, die aus steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen entstehen.

Nicht zeichenbar sind außerdem Corporate Influencer, also Mitarbeiter, die im Auftrag ihres Arbeitgebers auftreten, und Privatpersonen ohne gewerbliche oder freiberufliche Influencer-Tätigkeit. Wie sich der Tarif zu anderen Berufsbildern verhält, erklären wir im Beitrag zur Blogger Versicherung.

Was ist mit Politik, Glücksspiel und erotischem Content?

Im Fragebogen tauchen diese Themen als eigene Tätigkeitsbereiche auf, neben Lifestyle, Reise, Gaming, Tech oder Food. Wie sie bewertet werden, entscheidet das Underwriting im Einzelfall. Du solltest sie deshalb nicht verschweigen, sondern offen angeben. Eine wahrheitsgemäße Angabe ist Voraussetzung für einen tragfähigen Vertrag.

Wenn du dir bei einem dieser Punkte nicht sicher bist, lass es uns gemeinsam prüfen. Du kannst direkt einen Beratungstermin vereinbaren, kostenlos und ohne Produktdruck.

Welche Themenfelder nennt der Fragebogen für die Influencer Versicherung?

Der Fragebogen der R+V listet die Bereiche auf, in denen du tätig sein kannst: Lifestyle und Fashion, Beauty und Cosmetics, Travel und Outdoor, Food und Cooking, Gaming und E-Sport, Tech und Gadgets, Family, Parenting und Education, Education und Karriere, Art, Music und Culture, Interior, DIY und Home sowie Automotive und Mobility. Dazu kommen die Bereiche erotischer Content, Politik und Glücksspiel sowie ein freies Feld für Sonstiges. Du kreuzt alles an, was auf dich zutrifft. Wenn dein Kanal mehrere Themen mischt, etwa Beauty, Reise und Tech, ist das kein Problem, solange du alles angibst. Problematisch wird es nur, wenn ein Themenfeld in die Ausschlüsse fällt.

Welche Fragen solltest du dir vor dem Antrag stellen?

Mit fünf Fragen kannst du vorab selbst einschätzen, ob die Influencer Versicherung zu dir passt. Gibst du Empfehlungen zu Geldanlagen? Gibst du konkrete Gesundheitsempfehlungen oder arbeitest du in einem Heilberuf? Betreibst du einen eigenen Shop oder ein Verkäuferkonto? Trittst du in TV- oder Streaming-Formaten auf? Und bist du wirklich selbst Creator, nicht nur Mitarbeiter, der im Auftrag seines Arbeitgebers postet? Wenn du alle Fragen mit Nein beantworten kannst, spricht viel dafür, dass dein Kanal in das Konzept passt. Bei jedem Ja lohnt ein Gespräch, bevor du einen Antrag stellst.

Gut zu wissen ist außerdem, was der Tarif grundsätzlich nicht anbietet, auch wenn alle fünf Fragen mit Nein beantwortet sind: Eine Cyber-Absicherung für Influencer und Blogger ist im Konzept der R+V derzeit nicht möglich. Wie es um deine Werbekennzeichnung steht, die häufig der größte Haftungshebel ist, erfährst du im Beitrag Influencer Werbung kennzeichnen. Und wie fremde Bilder und Musik zum Risiko werden, steht im Beitrag zum Urheberrecht für Influencer.

Was kannst du tun, wenn dein Thema ausgeschlossen ist?

Dann ist der Influencer-Tarif der R+V nicht die richtige Antwort, und es wäre falsch, dir etwas anderes zu versprechen. Welche Lösung für dein Risiko sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab. Wir sind als Versicherungsmakler an keine Gesellschaft gebunden und schauen mit dir, was für deine Situation infrage kommt. Das gilt auch für Bausteine wie Cyber, die im Influencer-Tarif der R+V derzeit nicht abgeschlossen werden können.

Häufige Fragen zur Influencer Versicherung und ihren Ausschlüssen

Bin ich als Finfluencer gar nicht versicherbar?
Im Influencer-Tarif der R+V nicht. Ob es für dein Risiko andere Lösungen gibt, klären wir individuell.

Darf ich als Fitnesscreator Trainingspläne zeigen?
Allgemeine Fitnessinhalte sind etwas anderes als konkrete Empfehlungen zur Behandlung von Krankheiten oder individuelle Gesundheitspläne. Die Grenze entscheidet sich im Detail. Gib im Fragebogen deshalb genau an, was du tust.

Zählen Affiliate-Links als Online-Shop?
Nach den Unterlagen der R+V bleiben rein werbliche Verlinkungen und Affiliate-Links von den Shop-Ausschlüssen unberührt.

Was, wenn ich nur gelegentlich für Geld poste?
Der Tarif richtet sich an Creator mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Mehr dazu im Beitrag zur Blogger Versicherung.

Wo stehen die Ausschlüsse der Influencer Versicherung genau?
Die allgemeinen Ausschlüsse stehen in den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der R+V. Dazu kommen die speziellen Ausschlüsse für Influencer und Blogger, etwa für Anlageberatung, Heilbehandlung, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und TV-Tätigkeiten. Verbindlich ist immer das Bedingungswerk, das wir dir vor dem Abschluss erläutern.

Bin ich als Corporate Influencer versichert?
Nein, Corporate Influencer sind im Influencer-Tarif der R+V nicht zeichenbar. Die Tätigkeit läuft im Auftrag des Arbeitgebers und gehört damit in einen anderen Zusammenhang.

Was passiert, wenn ich einen Ausschluss im Fragebogen verschweige?
Du bist verpflichtet, den Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei falschen Angaben kann der Versicherer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten, und der Schutz steht dann im Schadenfall infrage.

Fazit: Wer die Grenzen der Influencer Versicherung kennt, ist besser abgesichert

Die Ausschlüsse sind kein Kleingedrucktes zum Überlesen, sondern die Landkarte deines Schutzes. Zusammengefasst sind im Influencer-Tarif der R+V Finanzthemen, Gesundheitsberatung, Shop- und E-Commerce-Tätigkeiten, TV-Formate und steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Statusfragen ausgeschlossen, und Corporate Influencer sowie Privatpersonen ohne gewerbliche Tätigkeit sind nicht zeichenbar. Wer das vorher kennt, vermeidet unangenehme Überraschungen. Ob dein Kanal zeichenbar ist, entscheidet übrigens die R+V im Underwriting auf Grundlage deiner Angaben, und wir begleiten dich dabei. Wenn du unsicher bist, ob deine Themen und Tätigkeiten in den Tarif passen, melde dich bei uns. Mit einem kurzen Gespräch ist das meistens geklärt. Du erreichst uns unter oder über die Terminbuchung.