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Privathaftpflicht für Familien: Warum Kinder unter sieben Jahren eine gefährliche Lücke hinterlassen können
Ihr Kind spielt im Garten. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe des Nachbarn. Oder der Roller beim Ausflug kratzt an einem geparkten Auto entlang. Solche Momente passieren – und die meisten Eltern denken dabei reflexartig: „Das übernimmt doch unsere Haftpflichtversicherung.“ Stimmt. Meistens. Aber nicht immer. Und genau die Ausnahmen können teuer werden.
Denn ob Ihre Familienhaftpflicht im Schadenfall tatsächlich einspringt, hängt vom Alter Ihres Kindes, von der Klausel in Ihrem Vertrag und von einer rechtlichen Besonderheit ab, die viele Eltern nicht kennen: der Deliktunfähigkeit.
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Was bedeutet Deliktunfähigkeit – und warum ist sie ein Problem?
Kinder unter sieben Jahren sind nach deutschem Recht nicht deliktfähig. Das klingt technisch, hat aber eine sehr konkrete Konsequenz: Sie haften rechtlich nicht für Schäden, die sie verursachen. Im Straßenverkehr gilt diese Haftungsfreiheit sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
Auf den ersten Blick klingt das beruhigend. Mein Kind haftet nicht – also bin ich auch nicht haftbar? Nicht ganz. Die Frage ist: Wer zahlt dann den Schaden des Nachbarn, dessen Fensterscheibe eingeschlagen wurde?
Genau hier liegt die Lücke: Eine private Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nur dann, wenn jemand haftet. Wenn das Kind nicht haftet und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haftet auch niemand – und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Die Versicherung zahlt nichts, weil es keinen Haftenden gibt, für den sie einspringen kann.
Wann haften Eltern für ihre Kinder – und wann nicht?
Eltern haften nicht automatisch für alle Schäden ihrer Kinder. Entscheidend ist, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das wiederum hängt vom Einzelfall ab: vom Alter des Kindes, seinem bisherigen Verhalten und den konkreten Umständen der Situation.
Zwei Beispiele aus der Praxis machen den Unterschied deutlich:
Ein vierjähriges Kind schleudert beim Spaziergang mit der Mutter plötzlich einen Stein auf ein geparktes Auto. Ein solches Verhalten ist für dieses Alter kaum vorherzusehen. Die Mutter war dabei, hat aufgepasst – die Aufsichtspflicht ist nicht verletzt. Das Kind ist deliktunfähig. Ergebnis: Der Fahrzeughalter kann keinen Schadenersatz verlangen. Er trägt den Schaden selbst.
Eine sechsjährige Tochter wird in der Mietwohnung kurz alleingelassen. Sie findet Streichhölzer und entfacht einen Brand, der sich auf das gesamte Gebäude ausbreitet. Hier liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor – ein sechsjähriges Kind darf nicht unbeaufsichtigt mit potenziell gefährlichen Gegenständen in Kontakt kommen. Die Eltern haften, die Versicherung zahlt.
Das erste Szenario zeigt das Problem: Der Nachbar, der Autobesitzer, der Hauseigentümer sitzt auf seinem Schaden – obwohl niemand schuldhaft gehandelt hat. Das ist rechtlich korrekt, menschlich aber unbefriedigend und sozial oft belastend.
Was ist die Forderungsausfalldeckung für deliktunfähige Kinder?
Gute Familienhaftpflichtversicherungen lösen dieses Problem durch eine spezielle Klausel: die Deckung für Schäden durch deliktunfähige Kinder, auch Forderungsausfalldeckung genannt.
Ist diese Klausel im Vertrag enthalten, springt die Versicherung auch dann ein, wenn das verursachende Kind unter sieben Jahre alt ist und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Der Geschädigte bekommt seinen Schaden ersetzt – und die Eltern stehen nicht in einem schwierigen Gespräch mit dem Nachbarn.
Das ist nicht nur versicherungsrechtlich sinnvoll, es schützt auch Nachbarschaften und Freundschaften. Denn wenn jemand weiß, dass sein Schaden ersetzt wird, ist die Situation deutlich entspannter als wenn alle wissen: Niemand zahlt.
Wichtig: Diese Klausel ist nicht in jedem Tarif enthalten. In älteren oder besonders günstigen Policen fehlt sie häufig. Wer sie nicht hat, sollte das prüfen und den Vertrag entsprechend anpassen.
In unserem Beitrag zu den häufigsten Irrtümern rund um die Haftpflichtversicherung erklären wir diesen Punkt ebenfalls – zusammen mit fünf weiteren Missverständnissen, die Familien teuer zu stehen kommen können: Haftpflichtversicherung: Diese Irrtümer können Sie teuer zu stehen kommen
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Was sollte eine gute Familienhaftpflicht sonst noch abdecken?
Der Punkt mit den deliktunfähigen Kindern ist ein besonders häufig übersehener – aber nicht der einzige, auf den Eltern bei der Haftpflicht achten sollten. Weitere Klauseln, die für Familien relevant sind:
Mietsachschäden: Wer zur Miete wohnt, braucht eine Police, die Schäden an der gemieteten Wohnung einschließt – zum Beispiel wenn ein Kind den Parkettboden zerkratzt oder beim Spielen etwas anbohrt. Nicht jeder Tarif deckt das. Was Mietsachschäden genau sind und wann die Haftpflicht zahlt, erklären wir hier: Privathaftpflicht und Mietsachschäden: Was wird abgedeckt?
Ausreichende Deckungssumme: Personenschäden können schnell in den sechsstelligen Bereich gehen – durch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, dauerhafte Pflegekosten. Eine Deckungssumme von wenigen Millionen Euro kann im Ernstfall zu wenig sein. Wir empfehlen Familienhaftpflichten mit mindestens 10 Millionen Euro Deckung.
Kinder in der Ausbildung: Kinder sind bis zum Ende der ersten Ausbildung in der elterlichen Familienhaftpflicht mitversichert – auch wenn sie nicht mehr zuhause wohnen. Das ist ein oft vergessener Vorteil, der im richtigen Tarif eingeschlossen ist.
Was die private Haftpflicht generell nicht deckt und wie Sie solche Lücken schließen, lesen Sie im Beitrag: Wann greift die private Haftpflichtversicherung nicht?
Was sollten Sie jetzt konkret prüfen?
Schauen Sie in Ihre Police – oder lassen Sie uns schauen. Drei konkrete Fragen:
Enthält Ihr Tarif eine ausdrückliche Deckung für Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren bzw. unter 10 Jahren im Straßenverkehr)? Sind Mietsachschäden eingeschlossen? Wie hoch ist Ihre Deckungssumme – reicht sie für einen ernsthaften Personenschaden?
Wenn Sie diese Fragen nicht aus dem Stehgreif beantworten können, ist das kein Vorwurf – aber ein guter Grund für ein kurzes Gespräch.
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