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Vereinsveranstaltung, Schaden, offene Frage: Wer zahlt das jetzt?

Ihr habt einen Infotag geplant. Raum gemietet, Flyer gedruckt, zwanzig Leute kommen. Dann stolpert jemand über ein Verlängerungskabel – und landet auf dem Boden. Oder die geliehene Beschallungsanlage fällt vom Tisch und ist hinüber. Oder ein Nachbar ruft wegen Lärmbelästigung die Polizei und schickt zwei Wochen später einen Anwalt.

Klingt unwahrscheinlich? In unserer Beratungspraxis sehen wir genau solche Fälle – und meistens stellt sich danach heraus: Der Verein war nicht richtig abgesichert.

Veranstaltungen gehören für viele Cannabis Social Clubs zum normalen Vereinsleben. Mitgliederversammlungen, Arbeitseinsätze, Infotage, vielleicht ein offener Aktionstag. Und genau dort entstehen Haftungsrisiken, die viele Vorstände unterschätzen – weil man davon ausgeht, dass „die Vereinshaftpflicht das doch sicher abdeckt“.

Tut sie oft nicht. Und dieser Beitrag erklärt dir, warum.

→ Du willst direkt wissen, ob euer Verein richtig abgesichert ist? Ruf uns an oder vereinbare jetzt einen kostenlosen Beratungstermin. Wir schauen uns gemeinsam an, was bei euch passt.

Was deckt die Vereinshaftpflicht wirklich ab – und was nicht?

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist das Fundament jedes CSC-Versicherungspakets. Sie schützt den Verein und seine Organe davor, persönlich für Schäden zu haften, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen.

Für viele Standardsituationen reicht das aus: interne Arbeitseinsätze auf dem Vereinsgelände, reguläre Mitgliederversammlungen, alltägliche Vereinsarbeit. Wenn der Rahmen überschaubar ist und der Personenkreis nur aus Mitgliedern besteht, ist der Schutz in der Regel gegeben.

Aber hier fangen die Fallstricke an.

Denn viele Versicherer begrenzen den Schutz auf genau diesen Rahmen. Sobald Externe eingeladen werden – Interessierte, Gäste, die Presse, der befreundete Rechtanwalt, der einen Vortrag hält – kann sich der Versicherungsschutz verändern. Manche Tarife schließen öffentliche oder halböffentliche Veranstaltungen explizit aus. Andere verlangen eine Voranmeldung, sobald mehr als eine bestimmte Teilnehmerzahl überschritten wird.

Was das in der Praxis bedeutet: Ein CSC in Hamburg hatte letztes Jahr einen Aktionstag mit rund 40 Interessierten. Kein Eintritt, kein Bühnenprogramm, alles entspannt. Als eine Besucherin ausrutschte und sich das Handgelenk brach, stellte sich heraus: Der Versicherungsschutz galt nur für Mitglieder. Der Verein saß auf dem Schadenersatzanspruch.

Wann wird eine eigenständige Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung notwendig?

Die kurze Antwort: Sobald die Veranstaltung über das übliche Vereinsleben hinausgeht.

Das betrifft vor allem diese Situationen:

Ihr ladet Nicht-Mitglieder ein – Interessierte, Öffentlichkeit, Presse, externe Referenten.

Die Veranstaltung findet außerhalb des eigenen Vereinsgeländes statt – gemietete Räume, öffentliche Plätze, Veranstaltungslocations.

Es gibt Verpflegung, Technik, Bühne oder musikalisches Programm – alles, was das Risikoprofil erhöht.

Ihr tretet als Veranstalter auf und seid damit automatisch für die Sicherheit der Gäste verantwortlich.

Die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung schließt die Lücke, die die reguläre Vereinshaftpflicht in solchen Momenten lässt. Sie greift bei Personenschäden, Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden, die durch eure Veranstaltung entstehen.

Für Vereine, die regelmäßig Events organisieren, empfiehlt sich eine pauschale Jahresdeckung – das ist oft günstiger als eine Einzelversicherung pro Veranstaltung und bietet mehr Planungssicherheit.

Was ist mit den freiwilligen Helfern?

Ein Punkt, der in der Praxis häufig übersehen wird: Helferinnen und Helfer, die nicht fest im Verein angestellt sind, haben oft keinen klaren Versicherungsschutz – weder über die gesetzliche Unfallversicherung noch über die Vereinspolice.

Bei offiziellen Arbeitseinsätzen mit gemeldeten Vereinsmitgliedern kann die gesetzliche Unfallversicherung greifen. Aber bei externen Freiwilligen, kurzfristig dazugekommenen Helfern oder auch Gästen, die spontan mit anpacken, sieht das anders aus.

Eine ergänzende Unfallversicherung für Veranstaltungshelfer ist in solchen Fällen eine günstige und sinnvolle Lösung.

Veranstaltungsausfall: Was passiert, wenn das Event abgesagt werden muss?

Stellt euch vor, ihr habt für ein größeres Infoevent bereits den Raum gebucht, Werbemittel gedruckt und externe Referenten bezahlt – und dann macht euch ein Unwetter oder eine behördliche Auflage einen Strich durch die Rechnung.

Die bereits entstandenen Kosten sind trotzdem da. Und ohne Versicherung trägt ihr sie selbst.

Die Veranstaltungsausfallversicherung erstattet unter bestimmten Bedingungen die Stornokosten und bereits entstandenen Aufwendungen, wenn eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss. Für Clubs, die größere Events planen, kann das eine wichtige finanzielle Absicherung sein.

Rechtsschutz: Wenn aus einem Abend ein Rechtsstreit wird

Lärmbelästigung, Streit mit dem Vermieter über Schäden, Auseinandersetzungen mit dem Caterer oder dem Technikdienstleister – Veranstaltungen können juristische Nachspiele haben, die sich niemand wünscht.

Die Rechtsschutzversicherung für CSCs hilft euch, in solchen Situationen handlungsfähig zu bleiben, ohne dass ihr euch fragen müsst, ob ihr euch das Verfahren leisten könnt.

Was wir bei Oeconomia empfehlen

Wir betreuen Cannabis Social Clubs versicherungsseitig seit deren gesetzlicher Zulassung und sehen in der Praxis immer wieder dasselbe Muster: Die Vereinshaftpflicht ist vorhanden, aber der Rest fehlt. Und es fehlt nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil die Lücken im Alltag unsichtbar bleiben – bis es zu spät ist.

Unsere Empfehlung ist klar: Bevor ihr das nächste Event plant, lohnt sich ein kurzer Check. Welche Veranstaltungen plant ihr in diesem Jahr? Welche Versicherungen habt ihr bereits? Wo könnten Lücken sein?

Das kostet euch maximal 30 Minuten – und gibt euch die Sicherheit, dass ihr bei eurem nächsten Event wirklich auf der sicheren Seite seid.

→ Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren und euren CSC-Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen: https://www.oeconomia.de/service-center/beratungstermin-vereinbaren/

Oder meldet euch direkt:

Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren