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Ehrenamt und Haftpflicht: Was passiert, wenn es schiefgeht?

Sie helfen seit Jahren im Sportverein aus. Oder Sie organisieren den Jubiläumsfest der Freiwilligen Feuerwehr. Oder Sie sind einfach Kassenwartin im Tierschutzverein – ehrenamtlich, ohne einen Cent dafür zu nehmen.

Und dann passiert es: Ein Besucher stolpert über ein schlecht gesichertes Kabel. Eine Besucherin verletzt sich. Das geliehene Vereins-Equipment liegt in Trümmern.

Wer zahlt jetzt?

Die ehrliche Antwort: Das kommt darauf an. Und genau deshalb lohnt es sich, das vor dem Schadensfall zu klären – nicht danach.

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Was hat das mit meiner privaten Haftpflicht zu tun?

Wahrscheinlich mehr, als Sie denken – oder auch weniger. Das ist die unbefriedigende, aber ehrliche Antwort.

Die private Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie im privaten Alltag jemanden oder etwas schädigen. Ob Sie mit dem Fahrrad in ein Auto fahren, beim Umzug helfen und dabei eine Vase zerbrechen, oder als Elternteil für Ihr Kind haften müssen.

Was viele aber nicht auf dem Schirm haben: Viele moderne Tarife enthalten mittlerweile eine sogenannte Ehrenamtsklausel – und die kann im Schadensfall den entscheidenden Unterschied machen.

Was ist die Ehrenamtsklausel – und wann gilt sie?

Eine Ehrenamtsklausel bedeutet, dass Ihre private Haftpflichtversicherung auch dann einspringt, wenn ein Schaden im Rahmen eines unentgeltlichen Engagements entsteht. Also zum Beispiel:

  • Sie organisieren ein Sportturnier und ein Teilnehmer kommt zu Fall
  • Sie helfen beim Aufbau einer Veranstaltung und beschädigen dabei ein technisches Gerät
  • Sie betreuen als Vorstandsmitglied eine Spendenaktion und dabei geht etwas schief

Entscheidend ist das Wort unentgeltlich. Sobald eine Aufwandsentschädigung, ein Honorar oder eine sonstige Vergütung ins Spiel kommt, kann die Ehrenamtsklausel nicht mehr greifen – und dann wird es kritisch.

In unserer Beratungspraxis erleben wir regelmäßig, dass Menschen in gutem Glauben davon ausgehen, ihr Ehrenamt sei versichert – und dann beim näheren Blick in die Police feststellen: Diese Klausel fehlt schlicht. Oder sie war mal vorhanden, aber bei einem Tarifwechsel vor Jahren verschwunden.

Wann greift die private Haftpflicht im Ehrenamt – und wann nicht?

Hier ein Überblick aus der Praxis:

Typischerweise mitversichert (wenn die Ehrenamtsklausel vorhanden ist):

Fahrlässige Sachschäden bei gemeinnützigen Tätigkeiten, versehentliche Personenschäden bei Veranstaltungen, Schäden bei der Organisation von Benefizaktionen oder Vereinsfesten – solange die Tätigkeit unentgeltlich und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.

Häufig NICHT versichert:

Vorsätzliche Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen – das gilt für jede Haftpflichtversicherung. Auch grobe Fahrlässigkeit in verantwortungsvollen Positionen (etwa als Kassenwart mit Finanzverantwortung) ist ein Graubereich, der im Schadensfall zu Problemen führen kann.

Ebenso kritisch: Schäden an Sachen, die dem Verein oder der Organisation gehören und Ihnen zur Nutzung überlassen wurden – etwa Vereinsräume oder Equipment. Viele Tarife schließen solche Schäden explizit aus.

Und sobald rechtliche oder medizinische Tätigkeiten ins Spiel kommen – etwa bei Sanitätsdiensten oder rechtlicher Beratung im Vereinskontext – reicht die private Haftpflicht in aller Regel nicht aus. Dann ist eine spezielle Berufshaftpflicht oder Vereinsversicherung gefragt.

Hat mein Verein nicht selbst eine Versicherung?

Oft ja – aber verlassen Sie sich nicht blind darauf.

Viele Vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung, die ihre Mitglieder bei Tätigkeiten für den Verein absichert. Manche Kommunen oder Dachverbände bieten außerdem Sammelverträge an. Das klingt gut – ist aber nicht immer lückenlos.

Die Fragen, die Sie stellen sollten: Bin ich als ehrenamtliches Mitglied überhaupt mitversichert? Was genau ist abgedeckt? Gibt es Sublimits für bestimmte Schadensarten? Und was passiert, wenn ich privat für etwas haftem, das der Verein eigentlich abgesichert hat – aber der Schaden über das Limit geht?

Aufgrund unserer Erfahrung mit Vereinsversicherungen – auch im Kontext unserer Beratung von Cannabis Social Clubs – wissen wir: Das Zusammenspiel zwischen privater Haftpflicht und Vereinsdeckung ist komplexer, als es auf den ersten Blick wirkt.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind Schriftführerin in einem gemeinnützigen Sportverein. Bei einem Sommerfest, das Sie mitorganisiert haben, stolpert ein Gast über ein Stromkabel und verletzt sich dabei so, dass er mehrere Wochen ausfällt. Er macht Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend – zusammen kommt er auf 8.000 Euro.

Der Verein hat zwar eine Haftpflichtversicherung – aber in den Bedingungen steht, dass organisatorische Fahrlässigkeit von Vorstandsmitgliedern gesondert behandelt wird. Die Vereinsversicherung springt nicht vollständig ein.

Hätten Sie eine private Haftpflichtversicherung mit Ehrenamtsklausel gehabt, wäre genau das ihr Job gewesen. Ohne diese Klausel haften Sie persönlich.

Was sollten Sie jetzt tun?

Konkret drei Dinge:

Erstens: Schauen Sie in Ihre aktuelle Police – oder lassen Sie es uns für Sie tun. Gibt es eine Ehrenamtsklausel? Was genau ist dort formuliert?

Zweitens: Fragen Sie beim Verein nach, welche Versicherung besteht und was diese im Detail abdeckt. Holen Sie sich im Zweifel die Versicherungsunterlagen.

Drittens: Klären Sie, ob es einen Handlungsbedarf gibt – sei es beim eigenen Tarif, sei es auf Vereinsebene.

Wir bei Oeconomia machen das regelmäßig für unsere Kunden: Eine kurze Prüfung der bestehenden Police, ein Blick auf den Vereinsschutz, und im Zweifel eine klare Empfehlung. Das ist oft schneller erledigt, als man denkt – und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie Ihr Engagement genießen können, ohne im Hinterkopf ein ungutes Gefühl zu haben.

Übrigens: Wer neben dem Ehrenamt auch Haftpflichtfragen im privaten Bereich klären möchte – etwa rund um Haustiere, Hausrat oder die Familie – findet bei uns ebenfalls den passenden Ansprechpartner.

Unser Fazit

Ehrenamt ist wertvoll. Und wer sich ehrenamtlich engagiert, sollte das ohne versteckte Haftungsrisiken tun können.

Die private Haftpflichtversicherung kann ein verlässlicher Schutz sein – wenn die Bedingungen stimmen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären.


Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren