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Grundbuch beim Immobilienkauf: Was hier steht, kann Sie Zehntausende Euro kosten
Sie haben das Exposé gelesen, die Besichtigung war ein Volltreffer, und jetzt läuft im Hinterkopf schon durch, welche Wand Sie rausreißen würden. Das kennen wir. Und genau in diesem Moment – wenn das Herz schon „Ja“ gesagt hat – machen die meisten den teuersten Fehler ihres Lebens: Sie lesen das Grundbuch nicht.
Oder sie lesen es, verstehen es nicht, und unterschreiben trotzdem.
Wir bei Oeconomia begleiten seit 1976 Familien und Privatpersonen durch alle Lebenslagen. Immer wieder erleben wir in der Beratungspraxis, dass ein Immobilienkauf auf wackeligen Füßen steht – nicht weil die Immobilie schlecht ist, sondern weil im Grundbuch etwas steht, das der Käufer beim Notar nicht bedacht hat. Dieser Beitrag soll dafür sorgen, dass Ihnen das nicht passiert.
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Was ist das Grundbuch – und warum ist es wichtiger als jeder Grundriss?
Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Es dokumentiert lückenlos, wem ein Grundstück gehört, welche Rechte Dritter daran bestehen und welche Schulden darauf lasten. Das Entscheidende: Das Grundbuch genießt sogenannten öffentlichen Glauben. Was dort steht, gilt rechtlich als richtig – und bindet Sie als Käufer, auch wenn Ihnen der Verkäufer etwas anderes erzählt hat.
Kurz: Das Grundbuch ist das Gedächtnis des Grundstücks. Es erinnert sich an alles, was Sie vergessen haben zu fragen.
Für die Einsicht benötigen Sie ein „berechtigtes Interesse“ – das haben Sie als ernsthafter Kaufinteressent. Bitten Sie den Verkäufer oder den beauftragten Makler frühzeitig um einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate).
Die drei Abteilungen: Was Sie dort suchen müssen
Abteilung I: Wer darf hier überhaupt verkaufen?
In Abteilung I stehen die Eigentumsverhältnisse. Klingt nach Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht. Stellen Sie sich vor: Die Immobilie gehört einer Erbengemeinschaft aus vier Geschwistern. Nur drei sind beim Notar. Der Vierte verweigert im letzten Moment die Unterschrift. Passiert – und dann stehen Sie da.
Prüfen Sie: Wer ist eingetragen? Gibt es Miteigentumsanteile? Sind noch Ex-Partner oder verstorbene Personen eingetragen, deren Erbfolge nicht abgeschlossen ist?
Abteilung II: Hier schlummern die bösen Überraschungen
Abteilung II enthält die Lasten und Beschränkungen – also Rechte Dritter an Ihrem künftigen Grundstück. Das ist der Abschnitt, den die meisten Käufer überfliegen. Falsch.
Hier können stehen:
Wegerechte: Der Nachbar darf über Ihr Grundstück fahren, um sein eigenes zu erreichen. Das kann bedeuten: Zaun ziehen verboten, Einfahrt dauerhaft freihalten, weniger Privatsphäre als gedacht.
Wohn- oder Nießbrauchsrechte: Eine andere Person darf lebenslang kostenlos in der Immobilie wohnen. Das klingt abstrakt – bis Sie merken, dass Sie selbst einziehen wollten und der Berechtigte gerade 62 Jahre alt ist. Kein Spaß.
Sanierungsvermerke oder Zwangsversteigerungsvermerke: Höchste Alarmstufe. Hier liegen aktive Rechtsstreitigkeiten oder behördliche Verfahren vor, die die Immobilie direkt betreffen.
Abteilung III: Was der Verkäufer noch schuldet
Hier stehen Hypotheken und Grundschulden – also die Verbindlichkeiten, die der Verkäufer mit seinem Haus besichert hat. Das Ziel: Die Immobilie soll Ihnen lastenfrei übergeben werden. Ein erfahrener Notar sorgt dafür, dass die Bank des Verkäufers aus dem Kaufpreis befriedigt wird und die Grundschulden gelöscht oder auf Sie übertragen werden, wie vereinbart.
Lassen Sie hier keine Unklarheiten durchgehen. Alles, was in Abteilung III steht, muss beim Notartermin explizit geregelt sein.
Das Risiko, das nicht im Grundbuch steht
Jetzt wird es wichtig: Auch ein sauberes Grundbuch schützt Sie nicht vor allem. Es gibt Lasten, die woanders dokumentiert sind.
Das Baulastenverzeichnis beim Bauamt ist das zweite Pflichtdokument jedes Immobilienkaufs. Hier können stehen:
Abstandsflächenverpflichtungen – Sie dürfen nicht so nah an die Grundstücksgrenze bauen, wie Sie es planen. Stellplatzverpflichtungen – Sie müssen Parkfläche für Nachbarn vorhalten. Erschließungskosten – Die Gemeinde plant, die Straße vor Ihrem Haus neu zu bauen, und Sie zahlen einen Anteil.
Das klingt technisch. Aber es kann bedeuten: Ihr Traumhaus ist deutlich weniger wert, als Sie bezahlt haben.
Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis
Ein junges Paar aus Hamburg wollte ein Siedlungshaus in Volksdorf kaufen – gepflegt, günstiger Preis, großer Garten. Im Grundbuch: alles unauffällig. Was ihnen niemand gesagt hatte: Im Baulastenverzeichnis ruhte seit Jahrzehnten eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Stellplätzen für das Nachbargebäude. Hätten sie unterschrieben, wäre der hintere Gartenteil dauerhaft als Parkfläche für andere gebunden gewesen.
Aufgeflogen durch einen Hinweis unsererseits. Der Kauf kam zustande – aber zu einem deutlich nachverhandelten Preis.
Eigenheim kaufen und richtig absichern: Das gehört zusammen
Der Kauf einer Immobilie ist nicht nur eine rechtliche Angelegenheit – es ist auch ein Absicherungsthema. Wer Eigentümer wird, braucht automatisch eine neue Perspektive auf seinen Versicherungsschutz.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer keine Option, sondern Pflicht – idealerweise inklusive Elementarschäden. Denn Überschwemmung, Starkregen und Erdrutsch sind Risiken, die in den letzten Jahren dramatisch zugenommen haben und in keiner Standard-Police automatisch enthalten sind. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Beitragsanpassung bei der Wohngebäudeversicherung.
Wer neu baut oder umbaut, sollte außerdem an eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauleistungsversicherung denken – zwei Policen, die viele erst dann kennenlernen, wenn es zu spät ist.
Und wer eine Hausratversicherung noch vom alten Mietvertrag hat: Mit dem Umzug in die Eigentumswohnung oder das Haus wird aus dem alten Hausrat-Vertrag oft ein Sicherheitsrisiko. Denn Versicherungssumme, Klauseln und Leistungsumfang passen dann häufig nicht mehr.
Sprechen Sie uns an – wir schauen uns das gemeinsam an.
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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

