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Probearbeit: Das sollten Bewerber wissen

Der neue Arbeitgeber lädt Sie zum Probearbeiten ein, einen Tag lang sollen Sie den Betriebsalltag kennenlernen. Klingt unkompliziert, wirft aber schnell Fragen auf: Muss das eigentlich bezahlt werden? Was passiert, wenn dabei etwas schiefgeht? Und wo hört das Kennenlernen auf und beginnt eine Arbeitsleistung, für die man auch etwas bekommen sollte?

Was Probearbeit rechtlich eigentlich ist

Grundsätzlich gilt: Probearbeit ist kein reguläres Arbeitsverhältnis. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dauert meist nur wenige Stunden, höchstens ein bis zwei Tage. Genau deshalb lohnt sich eine kurze, auch formlose Vereinbarung über Dauer, Aufgaben und eine mögliche Entschädigung, das schafft für beide Seiten Klarheit und verhindert Missverständnisse, bevor sie überhaupt entstehen.

Muss Probearbeit vergütet werden?

In der Regel besteht kein Anspruch auf Vergütung. Auch eine Meldung bei Sozialversicherung oder Finanzamt ist meist nicht erforderlich. Zahlt der Arbeitgeber eine kleine Aufwandsentschädigung, etwa für Fahrtkosten, sollte das schriftlich festgehalten werden, damit sie nicht versehentlich als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn gilt.

Wichtig dabei: Probearbeit darf nicht als kostenlose Arbeitsleistung missbraucht werden. Bewerber müssen keine Aufgaben übernehmen, die über das vereinbarte Kennenlernen hinausgehen, und können durchaus Grenzen setzen, insbesondere bei riskanten Tätigkeiten. Typisch ist in der Praxis, dass diese Grenze erst dann sichtbar wird, wenn Bewerber über mehrere Tage hinweg wie reguläre Beschäftigte eingesetzt werden und dabei wirtschaftlich verwertbare Leistungen erbringen. In solchen Fällen kann durchaus ein Vergütungsanspruch entstehen, unabhängig davon, wie die Tätigkeit offiziell bezeichnet wird.

Probearbeit ist nicht dasselbe wie Probezeit

Ein Punkt, der häufig verwechselt wird: Die Probezeit beginnt erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags und dauert üblicherweise drei bis sechs Monate. Erst dann gelten die besonderen, verkürzten Kündigungsregeln der Probezeit, bei der Probearbeit dagegen nicht, weil zu diesem Zeitpunkt schlicht noch kein Arbeitsverhältnis besteht. Wer sich also fragt, welche Kündigungsfristen während des Probearbeitens gelten, verwechselt in der Regel diese beiden Begriffe.

Was passiert bei einem Unfall während der Probearbeit?

Eine gute Nachricht für Bewerber: Während der Probearbeit greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung des Betriebs. Auch ganz ohne Arbeitsvertrag besteht damit Versicherungsschutz, falls es zu einem Arbeitsunfall kommt. Das gilt allerdings nur für den Rahmen der vereinbarten Tätigkeit im Betrieb, private Wege oder Aktivitäten außerhalb dieses Rahmens sind davon nicht erfasst. Wer sich unabhängig davon zusätzlich privat gegen Unfallfolgen im Alltag absichern möchte, findet einen Überblick über sinnvolle Tarifmerkmale in unserem Beitrag Private Unfallversicherung: Worauf beim Abschluss achten?

Was Sie sonst noch im Bewerbungsprozess wissen sollten

Die Probearbeit ist meist nur ein kleiner Baustein im gesamten Bewerbungsprozess. Genauso wichtig ist zu wissen, welche Fragen ein Arbeitgeber im Gespräch überhaupt stellen darf und wo Ihre Privatsphäre geschützt bleibt. Eine Übersicht dazu finden Sie in unserem Beitrag Bewerbungsfragen im Check: Was ist erlaubt und was nicht?

Häufige Fragen zur Probearbeit

Kann ich für Probearbeit eine Bezahlung verlangen?
In der Regel nicht, da es sich rechtlich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Werden Sie jedoch über längere Zeit wie eine reguläre Arbeitskraft eingesetzt, kann sich das ändern.

Bin ich während der Probearbeit versichert?
Ja, der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung des Betriebs greift auch ohne Arbeitsvertrag, solange Sie sich im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit bewegen.

Muss ich jede Aufgabe während der Probearbeit übernehmen?
Nein. Aufgaben, die über das vereinbarte Kennenlernen hinausgehen, insbesondere riskante Tätigkeiten, müssen Sie nicht übernehmen.

Gut vorbereitet in den nächsten Karriereschritt

Ob Probearbeit, Probezeit oder der erste reguläre Job, mit jedem neuen Lebensabschnitt verändert sich auch der passende Versicherungsschutz. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin, wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welche Absicherung zu Ihrer aktuellen beruflichen Situation passt.