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D&O-Versicherung: OLG Köln kippt beliebte Schutzklausel – was Vorstände jetzt wissen müssen

Stellen Sie sich vor: Ihr Mitgeschäftsführer hat bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht – ohne Ihr Wissen, ohne Ihre Beteiligung. Und trotzdem kündigt Ihr Versicherer die D&O-Police für das gesamte Unternehmen. Auch für Sie.

Klingt unfair? Das OLG Köln sieht das anders – und hat damit eine Klausel für unwirksam erklärt, auf die sich viele Versicherungsnehmer jahrelang verlassen haben.

Dieses Urteil betrifft nicht nur GmbH-Geschäftsführer und Vorstände großer Unternehmen. Es betrifft ausdrücklich auch Vereinsvorstände – und damit alle, die einen Cannabis Social Club leiten.

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Was ist eine D&O-Versicherung – und wer braucht sie?

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung für Fehler, die sie in ihrer beruflichen Funktion machen. Denn eines wird im deutschen Recht schnell übersehen: Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder Vereinsvorstand tätig ist, haftet im Zweifel mit seinem Privatvermögen.

Das betrifft Fehler in der Buchführung, Verstöße gegen Compliance-Vorgaben, falsche Geschäftsentscheidungen, versäumte Insolvenzanträge oder Schäden, die durch mangelnde Aufsicht entstehen. Die Schadenersatzforderungen können sich schnell auf sechsstellige Beträge belaufen – oder höher.

Die D&O-Versicherung übernimmt die Verteidigungskosten und zahlt berechtigte Ansprüche Dritter. Sie ist damit eine der wichtigsten Versicherungen für jeden, der Führungsverantwortung trägt.

Das OLG-Köln-Urteil: Was wurde entschieden?

Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich eine weitverbreitete Vertragsklausel in D&O-Policen für unwirksam erklärt. Es geht um den sogenannten Anfechtungsausschluss: eine Klausel, die eigentlich verhindern soll, dass der Versicherer den gesamten Vertrag anfechten kann, wenn nur eine von mehreren versicherten Personen bei Vertragsabschluss arglistig getäuscht hat.

Das Gericht entschied: Wenn eine versicherte Person arglistig falsche Angaben gemacht hat, darf der Versicherer den Vertrag für alle anfechten – auch für Mitversicherte, die nichts davon wussten.

Die Konsequenz: Die Schutzklausel, die viele Versicherungsnehmer für eine Sicherheitsnetz hielten, greift nicht so, wie sie es erwartet haben. Wer in einer Geschäftsleitung sitzt, in der auch nur eine Person unehrlich war, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.

Was bedeutet das konkret für GmbH-Geschäftsführer?

In einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern sind typischerweise alle Führungspersonen unter einer D&O-Police mitversichert. Bisher galt: Wenn Geschäftsführer A bei Antragstellung falsche Angaben gemacht hat, ist das sein Problem – Geschäftsführer B bleibt geschützt.

Nach dem OLG-Köln-Urteil kann der Versicherer nun auch Geschäftsführer B den Schutz entziehen.

Das hat zwei praktische Konsequenzen, die Sie jetzt angehen sollten:

Erstens: Prüfen Sie, ob Ihre bestehende D&O-Police eine Anfechtungsausschlussklausel enthält – und ob diese dem aktuellen Urteil standhält. Viele Policen sind in diesem Punkt unzureichend formuliert.

Zweitens: Überlegen Sie, ob eine Individualpolice pro Führungsperson sinnvoller ist als eine kollektive Gruppenpolice. So ist der Schutz eines einzelnen Vorstands nicht abhängig vom Verhalten der anderen.

In unserer Beratungspraxis sehen wir regelmäßig, dass D&O-Policen einmal abgeschlossen und dann jahrelang nicht angefasst werden. Das Urteil ist ein konkreter Anlass, das zu ändern.

Besonders wichtig: Was das für Cannabis Social Club-Vorstände bedeutet

Cannabis Social Clubs sind eingetragene Vereine – und ihre Vorstände sind Vereinsvorstände im Rechtssinne. Das bedeutet: Auch sie haften persönlich für Fehler in der Vereinsführung.

Die rechtliche Komplexität ist bei CSCs dabei noch höher als bei klassischen Vereinen. Anbauvereinigungen unterliegen dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) mit umfangreichen Compliance-Anforderungen: Dokumentationspflichten, Jugendschutzmaßnahmen, Mengenvorgaben, Beauftragte für Suchtprävention. Ein Verstoß – auch ein unwissentlicher – kann Bußgelder, Lizenzentzug und persönliche Haftung nach sich ziehen.

Für CSC-Vorstände empfehlen wir deshalb schon länger eine maßgeschneiderte D&O-Police, die speziell auf die Besonderheiten von Anbauvereinigungen zugeschnitten ist. Das OLG-Urteil macht das noch dringlicher.

Mehr zu den wichtigsten Versicherungen für Cannabis Social Clubs findest du in unserem ausführlichen Beitrag: Die 5 wichtigsten Versicherungen für Cannabis Social Clubs

Checkliste: Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie aktuell eine D&O-Versicherung haben – egal ob für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein – empfehlen wir folgende Schritte:

Policen-Analyse: Enthält Ihr Vertrag eine Anfechtungsausschlussklausel? Wie ist sie formuliert? Entspricht sie dem aktuellen Rechtsstand?

Deckungskonzept prüfen: Ist eine Gruppenpolice für alle Führungspersonen gemeinsam sinnvoll – oder wäre eine Einzelabsicherung pro Person besser?

Risikoprüfung: Gibt es in Ihrer Organisation Personen mit Führungsverantwortung, deren Angaben bei Vertragsabschluss Sie nicht selbst überprüft haben?

Ergänzende Absicherung: Besteht neben der D&O auch ein angemessener Firmenrechtsschutz? Im Fall einer Auseinandersetzung mit dem Versicherer selbst kann der entscheidend sein.

Wir stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung – ohne dass Sie dafür sofort etwas abschließen müssen.

Welche anderen Versicherungen ergänzen die D&O sinnvoll?

Die D&O ist der Kern des persönlichen Haftungsschutzes für Führungskräfte. Sie steht aber nicht allein. Je nach Branche und Unternehmensstruktur empfehlen sich ergänzend:

Cyber-Versicherung: Denn ein Datenleck oder ein Hackerangriff kann ebenfalls zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen – sofern er Sicherheitspflichten vernachlässigt hat.

Firmenrechtsschutz: Für Auseinandersetzungen mit Behörden, Kunden, Lieferanten oder – wie aktuell relevant – mit dem eigenen Versicherer.

Betriebshaftpflicht: Die D&O schützt die Person, die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen. Beides gehört zusammen.

Mehr zu unseren Gewerbeversicherungen finden Sie auf unserer Website.

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