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Eigenschadendeckung: Wenn die eigene Flotte auf dem Betriebsgelände kollidiert
Zwei Ihrer Lieferwagen stehen im Hof – und dann passiert es. Ein Fahrer manövriert rückwärts, übersieht das zweite Fahrzeug, und es kracht. Schaden: 4.200 Euro. Sie rufen die Versicherung an – und hören: „Schäden an eigenen Fahrzeugen auf eigenem Gelände sind ausgeschlossen.“ Was jetzt? Für viele Unternehmer ist das die bittere Ersterfahrung mit der sogenannten Eigenschadenproblematik in der gewerblichen Kfz-Haftpflicht.
Damit Ihnen das nicht passiert: Jetzt Fuhrpark prüfen lassen.
Was deckt die Standard-Haftpflicht – und was nicht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden an Dritten: beschädigte Fahrzeuge anderer, Personenschäden, Sachschäden an fremdem Eigentum. Sie schützt Sie vor Ansprüchen von außen.
Was sie nicht abdeckt: Schäden, die ein versichertes Fahrzeug an einem anderen Fahrzeug aus demselben Betrieb verursacht. Das klingt wie ein Randfall – ist es aber nicht. Speditionen, Handwerksbetriebe, Transportunternehmen und Dienstleister mit mehreren Fahrzeugen sind täglich mit diesem Risiko konfrontiert. Besonders auf beengten Betriebsgeländen mit Rangierbewegungen ist das Schadenrisiko erheblich.
Betriebe mit geleasten Fahrzeugen sollten gleichzeitig prüfen, ob eine GAP-Deckung vorhanden ist — die Kombination beider Bausteine ist für Fuhrparks mit geleasten Nutzfahrzeugen Standard.
Was ist die Eigenschadendeckung?
Die Eigenschadendeckung ist ein Erweiterungsbaustein in der gewerblichen Kfz-Haftpflicht (oder alternativ in der Flottenversicherung), der Schäden zwischen eigenen Fahrzeugen absichert – auch wenn diese auf dem eigenen Betriebsgelände entstehen.
Das Wort „Eigenschaden“ ist dabei programmatisch: Es geht darum, dass der Schädigende und der Geschädigte zum selben Betrieb gehören – also keine Drittpartei involviert ist. Genau dieses Szenario fällt aus der Standard-Haftpflicht heraus.
Praxisbeispiel: Die enge Zufahrt kostet 7.000 Euro
Ein Malerbetrieb mit fünf Transportern betreibt sein Lager in einem Gewerbegebiet mit schmaler Hofeinfahrt. Täglich fahren mehrere Fahrzeuge ein und aus. Im September touchiert ein Fahrer beim Ausparken das danebenstehende Firmenfahrzeug. Karosserie- und Lackschaden am beschädigten Fahrzeug: 7.200 Euro. Die Kaskoversicherung springt nur ein, wenn am Schadentag tatsächlich eine Kasko abgeschlossen war – und der Selbstbehalt frisst einen Teil. Die Haftpflicht lehnt ab: „eigenes Fahrzeug“. Ohne Eigenschadendeckung zahlt der Betrieb selbst.
Wer braucht diese Erweiterung unbedingt?
Grundsätzlich jedes Unternehmen mit mehr als einem Fahrzeug. Besonders relevant für Betriebe mit Fuhrparks auf engem Gelände, Speditionen und Transportunternehmen, Handwerksbetriebe mit Nutzfahrzeugen sowie alle Unternehmen, die Fahrzeuge intern umsetzen (Fahrbereitschaft, Poolfahrzeuge).
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Flottenberatung können wir sagen: Die Eigenschadendeckung ist eines der am häufigsten unterschätzten Risiken im gewerblichen Fuhrpark.
Wie ist diese Erweiterung in der Praxis einzubinden?
Je nach Tarifstruktur kann die Eigenschadendeckung entweder in eine bestehende Kfz-Flotten-Police als Zusatzmodul integriert werden oder als eigenständige Regelung in einer Flottenrahmenvereinbarung verankert sein. Wichtig ist die genaue Prüfung der Bedingungen: Gilt die Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit? Welche Fahrzeugtypen sind eingeschlossen? Gibt es eine Deckungsobergrenze pro Schadenfall?
Die Frage, ob die Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit greift, ist bei allen Fuhrpark-Bausteinen entscheidend — wir haben das im Beitrag Grobe Fahrlässigkeit im Fuhrpark ausführlich erläutert.
Für einen vollständigen Überblick über die Absicherung Ihres Fuhrparks empfehlen wir unsere Gewerbeversicherungs-Seite sowie ein persönliches Gespräch.
Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

