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Neupreis- vs. Kaufpreisentschädigung: Den Wertverlust beim Firmenwagen schlagen
Ihr nagelneuer Firmenwagen ist kaum drei Monate alt – und dann der Totalschaden. Was zahlt die Versicherung? Den Wiederbeschaffungswert, also den aktuellen Marktwert eines gleichwertigen Gebrauchtwagens? Oder den Neupreis, den Sie vor wenigen Monaten bezahlt haben? Der Unterschied kann schnell 10.000 bis 20.000 Euro betragen. Wer das nicht vorab klärt, erlebt eine teure Überraschung.
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Was ist die Neupreisentschädigung?
Die Neupreisentschädigung garantiert, dass Sie im Totalschadensfall nicht nur den aktuellen Marktwert (Zeitwert) erhalten, sondern den ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs – oder einen gleichwertigen Neuwagen. Das schützt Sie vor dem Wertverlust der ersten Monate, der bei neuen Fahrzeugen besonders stark ist.
Entscheidend: Diese Klausel gilt nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erstzulassung. Typische Fristen liegen bei 12 bis 24 Monaten, in einigen Tarifen auch bei 36 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Fahrzeug in die normale Wiederbeschaffungswert-Entschädigung zurück.
Bei geleasten Fahrzeugen ist die Neupreisentschädigung eng mit der GAP-Deckung verknüpft — beide Bausteine sollten aufeinander abgestimmt sein.
Was ist die Kaufpreisentschädigung?
Die Kaufpreisentschädigung ist besonders relevant für Gebrauchtwagenkäufer. Sie garantiert, dass im Totalschadensfall nicht der (oft deutlich niedrigere) Zeitwert, sondern der tatsächlich bezahlte Kaufpreis ersetzt wird – ebenfalls innerhalb einer definierten Frist, oft 12 bis 24 Monate nach Erwerb.
Für Betriebe, die auch gebrauchte Fahrzeuge einsetzen, ist das ein wichtiger Baustein: Gebrauchtwagen verlieren in den ersten Monaten nach dem Kauf ebenfalls noch spürbar an Wert.
Praxisbeispiel: 18 Monate alt, 15.000 Euro Verlust ohne die richtige Klausel
Ein Lieferdienstunternehmer kauft einen neuen Kastenwagen für 38.000 Euro. Nach 18 Monaten wird das Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall total beschädigt. Der Zeitwert liegt laut Gutachter bei 23.000 Euro. Ohne Neupreisentschädigungsklausel erhält der Unternehmer 23.000 Euro. Mit der Klausel (sofern die Police eine 24-Monats-Frist vorsieht) wären es 38.000 Euro – also 15.000 Euro mehr.
Was ist bei Firmenfahrzeugen zu beachten?
Im gewerblichen Bereich gelten teilweise besondere Regelungen. Manche Tarife erkennen bei betrieblich genutzten Fahrzeugen keine Neupreisentschädigung an oder begrenzen die Entschädigung auf bestimmte Fahrzeugkategorien. Besonders bei Nutzfahrzeugen, Elektroautos oder Spezialfahrzeugen lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen. Aufgrund unserer Erfahrung in der Flottenberatung wissen wir: Diese Klauseln sind in der Praxis einer der häufigsten Streitpunkte bei der Schadenabwicklung. Ein weiterer strittiger Punkt ist der Neu-für-Alt-Abzug — auch dieser Mechanismus greift häufig genau dann, wenn man ihn am wenigsten erwartet.
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