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Verzicht auf „Neu für Alt“: Reparatur ohne Abzüge für Ihren Fuhrpark
Stellen Sie sich vor, Ihr Firmenwagen kommt nach einem Kaskoschaden aus der Werkstatt – und Sie erhalten eine Rechnung, die deutlich über dem Erstattungsbetrag der Versicherung liegt. Der Grund: Die Versicherung hat einen „Neu-für-Alt“-Abzug vorgenommen. Ihr Reifen war schon zu 60 Prozent verschlissen – also erstattet die Versicherung auch nur 40 Prozent des neuen Reifens. Das ist legal. Aber es ist vermeidbar.
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Was ist der „Neu-für-Alt“-Abzug?
Der „Neu-für-Alt“-Abzug ist ein versicherungsrechtliches Prinzip, das verhindert, dass Versicherungsnehmer durch einen Schaden bessergestellt werden als vorher. Wenn ein verschlissenes Teil durch ein neues ersetzt wird, kann die Versicherung den Anteil des Verschleißes vom Erstattungsbetrag abziehen.
Typische Teile, bei denen dieser Abzug vorkommt: Reifen, Batterien (besonders bei Elektrofahrzeugen), Lackierungen (Alterungsabzug), Bremsscheiben und -beläge, Kupplungen, Lenkgetriebe.
Was ist der Verzicht auf „Neu für Alt“?
Viele leistungsstarke Kfz-Tarife – insbesondere im gewerblichen Segment – bieten den „Verzicht auf Neu-für-Alt“ als Klausel an. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt im Schadensfall die vollen Reparaturkosten ohne Abzug für Verschleiß. Sie erhalten ein neues Bauteil – und die Versicherung übernimmt die Kosten vollständig. Die Differenz entfällt.
Praxisbeispiel: 1.200 Euro Reifen, 480 Euro Erstattung
Ein Transportunternehmen lässt nach einem Schaden (Reifenplatzer durch scharfkantiges Hindernis auf der Fahrbahn) vier neue Reifen montieren. Kosten: 1.200 Euro. Die Versicherung ermittelt einen durchschnittlichen Verschleiß von 60 Prozent und erstattet folglich nur 480 Euro. Der Betrieb bleibt auf 720 Euro sitzen. Mit der Klausel „Verzicht auf Neu-für-Alt“ hätte die Versicherung 1.200 Euro übernommen. Ähnlich funktioniert das Prinzip bei BBB-Schäden — auch dort entscheidet das Kleingedruckte darüber, ob Folgekosten vollständig erstattet werden.
Besonders relevant: Elektrofahrzeuge im Fuhrpark
Bei Elektrofahrzeugen gewinnt dieser Baustein zusätzliche Bedeutung: Die Hochvoltbatterie ist das teuerste Einzelbauteil – und unterliegt Alterung und Kapazitätsverlust. Bei Batterietausch infolge eines Schadens können „Neu für Alt“-Abzüge erheblich sein. Wer Elektrofahrzeuge im Betrieb einsetzt, sollte gezielt auf diesen Ausschluss achten.
Wer Fahrzeuge least, sollte den Neu-für-Alt-Verzicht immer zusammen mit einer GAP-Deckung denken — beide Bausteine schützen vor unerwarteten Eigenanteilen nach einem Totalschaden.
Aufgrund unserer langjährigen Beratungserfahrung können wir sagen: Gerade im gewerblichen Fuhrpark summieren sich diese Abzüge über die Jahre zu einer erheblichen Summe.
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