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Umweltschadensversicherung für Gewerbefahrzeuge: Wenn Öl ins Erdreich sickert
Ein LKW-Fahrer hat einen Unfall auf einer Bundesstraße. Der Tank reißt auf, Diesel läuft in den Straßengraben, sickert ins Erdreich – und erreicht das nahe gelegene Grundwasser. Was jetzt folgt, ist kein kleines Missgeschick: Bodensanierung, Behördenmaßnahmen, öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche. Die Rechnung kann schnell mehrere Hunderttausend Euro erreichen. Und die normale Kfz-Haftpflicht? Deckt das oft nicht ausreichend.
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Das Umweltschadensgesetz: Öffentlich-rechtliche Haftung trifft Unternehmen
Seit dem Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr 2007 haftet der Verursacher eines Umweltschadens nicht nur gegenüber Privatpersonen (zivilrechtlich), sondern auch gegenüber dem Staat – also öffentlich-rechtlich. Das bedeutet: Behörden können Sanierungsmaßnahmen anordnen und deren Kosten direkt dem Verursacher in Rechnung stellen.
Betroffen sind Schäden an Boden, Gewässern, Biodiversität und natürlichen Ressourcen. Besonders sensibel: Grundwasserkontaminationen, Ölschäden in Gewässernähe, Schadstoffaustritte auf landwirtschaftlichen Flächen.
Warum reicht die Standard-Kfz-Haftpflicht oft nicht?
Die Kfz-Haftpflicht deckt in der Regel zivilrechtliche Ansprüche Dritter – also Schadensersatzforderungen von Privatpersonen oder Unternehmen, die durch das Fahrzeug geschädigt wurden. Öffentlich-rechtliche Sanierungsansprüche nach dem USchadG sind in vielen Standard-Policen nicht oder nicht ausreichend abgedeckt. Wie Haftungslücken auch bei Auslandsfahrten entstehen, zeigt unser Beitrag zur Mallorca-Police — das Prinzip der Deckungslücke ist dasselbe.
Zudem sind die Deckungssummen für Umweltschäden in günstigen Tarifen oft auf Beträge begrenzt, die für ernsthafte Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichen.
Welche Deckungssummen sind für Gewerbefahrzeuge sinnvoll?
In unserer Beratungspraxis empfehlen wir für LKW, Tankfahrzeuge, Gefahrguttransporter und alle Fahrzeuge, die regelmäßig in gewässersensiblen Gebieten unterwegs sind, Deckungssummen von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro für Umweltschäden. Bei Fahrzeugen mit Gefahrgutklassen oder größeren Tankvolumina kann auch ein höherer Schutz sinnvoll sein.
Praxisbeispiel: Ölspur auf Landstraße, 180.000 Euro Sanierung
Ein Transportunternehmen erleidet einen Reifenplatzer auf einer Kreisstraße im Münsterland. Das Hydrauliksystem des Nutzfahrzeugs wird beschädigt, Hydrauliköl läuft aus und versickert auf einer Länge von 400 Metern im Straßenbankett. Das zuständige Landratsamt ordnet eine Bodensanierung an. Kosten: 178.000 Euro. Die Standard-Kfz-Haftpflicht des Unternehmens hatte eine Umweltschadens-Deckung von 100.000 Euro – und deckte damit nicht den vollen Betrag.
Lösung: Umweltschadensversicherung als eigenständige Police oder Erweiterung
Je nach Fuhrparkstruktur und Branche kann die Umweltschadensversicherung entweder als Erweiterung der Betriebshaftpflicht eingebunden oder als separater Schutz für den Fuhrpark gestaltet werden. Aufgrund unserer Erfahrung in der Gewerbeberatung wissen wir: Die Schnittstellen zwischen Kfz-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht und Umweltschadensversicherung sind komplex und müssen individuell abgestimmt werden. Wer auch die Kosten einer aufwendigen Bergung nach einem Unfall im Blick haben möchte, findet in unserem Beitrag zu Bergungs- und Abschleppkosten die entscheidenden Zahlen.
Mehr zu unseren Lösungen für den Gewerbeschutz: Gewerbeversicherungen im Überblick.
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