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Grobe Fahrlässigkeit im Fuhrpark: Was passiert, wenn Ihr Fahrer die rote Ampel überfährt?
Rote Ampel, kurz abgelenkt, Unfall mit Totalschaden am Firmenfahrzeug. Zum Ärger über den Unfall gesellt sich schnell die Frage: Zahlt die Kaskoversicherung trotzdem? Oder kommt jetzt der Paragraphen-Dschungel namens „grobe Fahrlässigkeit“ ins Spiel und kürzt die Leistung? Wer darauf keine klare Antwort hat, hat wahrscheinlich den falschen Vertrag.
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Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit – und warum spielt das in der Kasko eine Rolle?
Im Versicherungsrecht gilt: Bei vorsätzlichem Handeln zahlt keine Versicherung. Aber was ist mit grober Fahrlässigkeit? Das Gesetz (§ 81 VVG) erlaubt es dem Versicherer, die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen – bei grober Fahrlässigkeit also anteilig zu reduzieren.
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Klassische Beispiele im Fuhrpark: Überfahren einer roten Ampel, Fahren unter Alkoholeinfluss (unterhalb der Strafbarkeitsgrenze), Ablenkung durch das Mobiltelefon, Übermüdung am Steuer, Fahren mit bekannt defekten Bremsen. Wie eng Haftungsfragen und Fuhrparkversicherung zusammenhängen, zeigt auch der Beitrag zur Eigenschadendeckung — dort geht es um Schäden, bei denen die Standardpolice grundsätzlich nicht greift.
Was bedeutet „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“?
Viele hochwertige Kfz-Tarife – insbesondere für den gewerblichen Bereich – enthalten die Klausel „Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit“. Das bedeutet: Auch wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat, kürzt die Versicherung ihre Leistung nicht. Sie zahlt den vollen Schaden.
Wichtig: Diese Klausel gilt nicht bei Vorsatz und in der Regel nicht bei Alkohol am Steuer. Die genauen Bedingungen variieren je nach Tarif.
Praxisbeispiel: Ampelverstoß kostet 22.000 Euro Kasko-Differenz
Ein Vertriebsmitarbeiter fährt mit dem Firmenwagen durch eine Innenstadt. Er übersieht eine rote Ampel, es kommt zur Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Der Firmenfahrzeugschaden beträgt 22.000 Euro. Die Versicherung ermittelt grobe Fahrlässigkeit (Ampelverstoß) und kürzt die Kaskoentschädigung um 50 Prozent. Ergebnis: Das Unternehmen trägt 11.000 Euro selbst. Mit der richtigen Klausel wäre der volle Betrag erstattet worden. Wer sicherstellen will, dass auch bei aufwendiger Bergung kein Eigenanteil entsteht, sollte die Bergungskosten-Deckung für seinen Fuhrpark prüfen.
Warum ist diese Klausel für Betriebe mit mehreren Fahrern besonders wichtig?
Bei einem Fuhrpark mit mehreren Fahrern kann ein Betrieb das individuelle Fahrverhalten jedes Mitarbeiters nicht vollständig kontrollieren. Kurze Ablenkung, knappe Rotphase übersehen, kurze Müdigkeit – das alles kann passieren. Wer als Betrieb das volle Schadensrisiko nicht tragen möchte, ist gut beraten, diese Klausel zum Standard zu machen.
Aufgrund unserer Beratungspraxis sagen wir: Für jeden Fuhrpark mit mehr als zwei Fahrzeugen ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ein Pflichtbaustein.
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