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Ist eine Photovoltaikanlage in der Hausratversicherung versichert?

Kurz und klar: In der Regel nein.

Die Hausratversicherung schützt das, was beweglich ist und sich in Ihren Wohnräumen befindet: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck. Eine Photovoltaikanlage, die fest mit dem Dach verschraubt ist, fällt nicht darunter. Sie gehört zum Gebäude – nicht zum Hausrat.

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Ausnahme: Balkonkraftwerke

Anders kann die Lage bei Balkonkraftwerken (Plug-in-Solaranlagen) aussehen. Da diese in der Regel nicht fest verbaut sind – sondern an der Balkonbrüstung befestigt oder auf dem Balkonboden stehen – könnte je nach Tarif argumentiert werden, dass sie zum Hausrat gehören. In der Praxis ist das aber unsicher. Viele Tarife schließen Balkonkraftwerke explizit aus oder haben dazu schlicht keine Regelung.

Wer auf der sicheren Seite sein will, schließt eine Spezialdeckung für Balkonanlagen ab. Mehr dazu: Photovoltaikversicherung für Balkonanlagen

Was leistet die Hausratversicherung beim Thema Strom und Elektronik?

Die Hausratversicherung kann beim Thema Photovoltaik an einer anderen Stelle relevant werden: nämlich dann, wenn ein Schaden an der PV-Anlage auch Geräte im Haushalt beschädigt. Verursacht ein Kurzschluss in der Anlage einen Brand, der die Wohnung erfasst und dabei Hausrat zerstört – dann ist dieser Hausratschaden natürlich gedeckt. Die Anlage selbst bleibt aber außen vor.

Die drei Versicherungen für eine PV-Anlage im Überblick

Haftpflicht: Für Schäden, die Ihre Anlage Dritten zufügt – idealerweise über die Privathaftpflicht oder eine Betreiberhaftpflicht.

Gebäudeversicherung: Für Sachschäden an der fest montierten Anlage – wenn sie explizit eingeschlossen ist.

Photovoltaikversicherung: Der umfassendste Schutz – Allgefahrendeckung, Ertragsausfall, Minderertragsdeckung.

Den vollständigen Überblick finden Sie hier: Welche Versicherung braucht man für eine PV-Anlage?

Wie schließe ich eine PV-Anlage richtig ab?

Der schnellste Weg: Sprechen Sie mit einem Versicherungsmakler, der Ihren bestehenden Vertragsbestand kennt und die Lücken gezielt schließt. In unserer Beratungspraxis klären wir zuerst, was bereits gedeckt ist – und empfehlen dann nur das, was wirklich fehlt. Dasselbe gilt übrigens für Ihre bestehende Hausratversicherung: Wann ein alter Vertrag zur Falle wird.

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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Mellenbergweg 3 · 22393 Hamburg Tel.: 040 – 603 1081 service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren