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Vorstandshaftung im Verein: Wann Sie persönlich zahlen – und wie die D&O-Versicherung schützt

§31a BGB liest sich beruhigend: Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder haften dem Verein gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Was viele Vorstände aber nicht wissen: Diese Regelung schützt Sie nur im Innenverhältnis – also wenn der Verein Sie in Regress nimmt. Gegenüber Dritten haften Sie unter Umständen uneingeschränkt. Und Dritte können Mitglieder sein, Mitarbeiter, Behörden oder Geschäftspartner.

In unserer Beratungspraxis begegnen uns Fälle, in denen Vereinsvorstände aus Hamburg, Kiel oder Hannover vollkommen unvorbereitet mit persönlichen Forderungen konfrontiert wurden – wegen Entscheidungen, die damals vernünftig erschienen. Die D&O-Versicherung ist die Antwort auf dieses Risiko.

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§31a BGB: Was der Schutz leistet – und wo er endet

Seit 2009 schützt §31a BGB ehrenamtliche Vorstände vor Regressansprüchen durch den eigenen Verein – allerdings nur, wenn die Vergütung unter 840 Euro pro Jahr liegt und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das klingt komfortabel, hat aber drei entscheidende Grenzen:

Kein Schutz gegenüber Dritten: Klagt ein Vereinsmitglied, ein Lieferant oder eine Behörde direkt gegen den Vorstand, greift §31a nicht.

Kein Schutz bei steuerrechtlichen Pflichten: Das Finanzamt hält sich beim Vorstand persönlich schadlos, wenn Lohnsteuer oder Sozialabgaben nicht abgeführt wurden.

Kein Schutz vor Abwehrkosten: Selbst wenn die Forderung unberechtigt ist, kostet der Rechtsstreit Geld. §31a zahlt keine Anwaltskosten.

Genau hier setzt die D&O-Versicherung an: Sie übernimmt Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen und reguliert berechtigte Forderungen – bis zur Versicherungssumme.

Konkrete Haftungsszenarien aus der Vereinspraxis

Szenario 1: Steuer- und Sozialabgabenpflichten

Der Kassenwart eines Sportvereins in Schleswig-Holstein versäumt die fristgerechte Abführung der Lohnsteuer für zwei Minijobber. Das Finanzamt verhängt Nachzahlungen und Zinsen – und nimmt den Kassenwart persönlich in Haftung, da er als Verfügungsberechtigter gilt.

Szenario 2: Fehlentscheidung beim Vereinsvermögen

Der Vorstand eines Hamburger Kulturvereins kauft ein zu teures Mietobjekt für ein neues Vereinsheim. Die Mitgliederversammlung war nicht ausreichend einbezogen. Drei Mitglieder klagen auf Schadensersatz gegen die handelnden Vorstandsmitglieder persönlich.

Szenario 3: Arbeitsrechtlicher Fehler

Ein Naturschutzverein in der Lüneburger Heide kündigt einem Teilzeitbeschäftigten fehlerhaft – ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und ohne vorherige Abmahnung. Arbeitsgericht: Der Vorstandsvorsitzende haftet mit.

Szenario 4: DSGVO-Verstoß

Ein Sportverein in Hamburg gibt Mitgliederlisten mit Bankdaten an einen Kooperationspartner weiter – ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Die Datenschutzbehörde verhängt ein Bußgeld. Betroffene Mitglieder fordern Schadensersatz. Der Vorstand, der die Weitergabe genehmigt hat, haftet persönlich.

Was die D&O-Versicherung für Vereine konkret leistet

Aktive Anspruchsabwehr: Qualifizierte Rechtsverteidigung bei unberechtigten Forderungen – keine Eigenbeteiligung an Anwaltskosten.

Regulierung berechtigter Schäden: Bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versichertenkreis: Alle Vorstandsmitglieder, bei guten Policen auch Beisitzer, Kassenwarte, Beiräte.

Rückwirkungsschutz: Viele Policen decken auch Entscheidungen, die vor Abschluss der Versicherung getroffen wurden (abhängig vom Vertrag).

D&O richtig dimensionieren – was Vereine in Norddeutschland wissen sollten

Die D&O-Versicherungssumme sollte sich an der Größe des Vereinsvermögens und dem Umfang der Vereinsaktivitäten orientieren. Ein kleiner Ortsverein mit 80 Mitgliedern und keinerlei Beschäftigten braucht eine andere Deckung als ein gemeinnütziger Träger mit eigenem Jugendzentrum und zwölf Angestellten.

Aufgrund unserer Erfahrung in der Vereinsberatung sehen wir: Gerade Vereine mit wachsenden Strukturen – eigene Immobilien, Angestellte, größere Budgets – sind oft noch mit einer Grunddeckung versehen, die dem tatsächlichen Risiko nicht mehr entspricht.

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Vereinsversicherung im Überblick: → Der vollständige Ratgeber für norddeutsche Vereine

Wenn Rechtsstreitigkeiten drohen: → Vereinsrechtsschutz

Häufige Fragen

Gilt die D&O auch, wenn ich kein Gehalt als Vorstand bekomme?

Ja. Die D&O-Versicherung schützt unabhängig davon, ob das Vorstandsamt vergütet wird oder nicht. Die Haftungsrisiken bestehen in beiden Fällen.

Was kostet eine D&O für einen Verein?

Die Prämie richtet sich nach Vereinsgröße, Jahresbudget und Art der Tätigkeit. Für viele kleine und mittelgroße Vereine ist eine solide Grunddeckung bereits für einen überschaubaren Jahresbeitrag darstellbar.

Kann der Verein die D&O-Prämie übernehmen?

Ja – und das ist auch sinnvoll und üblich. Der Verein ist der Begünstigte eines gut geführten Vorstands und hat ein direktes Interesse daran, dass seine Führungskräfte abgesichert sind.

Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren