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Versicherungen für Tierschutzvereine und Naturschutzorganisationen: Besondere Risiken in Norddeutschland

Ein Hund aus dem Tierheim, den ein Vereinsmitglied zum Gassigehen mitnimmt, beißt einen Spaziergänger. Ein Ehrenamtlicher, der bei der Biotoppflege im Naturschutzgebiet arbeitet, verletzt sich an einem Werkzeug. Ein betreutes Tier entwischt und läuft auf die B5.

Tierschutz- und Naturschutzvereine tragen im Alltag Risiken, die für andere Vereinstypen unbekannt sind. Und genau diese Risiken werden bei der Versicherungsgestaltung am häufigsten vergessen.

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Tiere als eigenständige Haftpflichtquelle

In der deutschen Rechtsprechung gilt: Wer ein Tier hält oder hütet, haftet für die von diesem Tier verursachten Schäden – unabhängig davon, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft (§833 BGB). Das ist eine Gefährdungshaftung: Der Hund muss keinen Fehler gemacht haben, es reicht, dass er gebissen hat.

Für Tierschutzvereine bedeutet das: Jedes Tier, das der Verein in Obhut nimmt, ist ein Haftpflichtrisiko. Das gilt für Tiere im Tierheim, für Pflegetiere bei Mitgliedern zuhause und für Tiere, die zum Gassigehen oder zur Sozialisation in die Obhut von Ehrenamtlichen gegeben werden.

Eine Standard-Vereinshaftpflicht schließt Tierhalterrisiken häufig aus. Das muss ausdrücklich versichert sein.

Naturschutzarbeit in Schutzgebieten: Erhöhtes Risikoprofil

Schleswig-Holstein hat mit dem Nationalpark Wattenmeer und zahlreichen Naturschutzgebieten eine der bedeutendsten Schutzgebietslandschaften Deutschlands. Niedersachsen hat das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue, den Nationalpark Harz und ausgedehnte Moorgebiete. In Hamburg sind Naturschutzvereine im Alsterlauf, an den Elbufern und in den Randlagen tätig.

Wer in diesen Gebieten Freilandarbeiten durchführt – Biotoppflege, Pflegeschnitte, Deichpflege, Küstenschutz – trägt ein erhöhtes Risikoprofil. Ehrenamtliche arbeiten mit Werkzeugen, auf unebenem Terrain und mitunter in der Nähe von Gewässern.

Gewässerschadenhaftpflicht: Ein spezifisches Risiko für Naturschutzvereine

Wer Tätigkeiten in oder nahe Gewässern durchführt, trägt das Risiko von Gewässerschäden. Wenn durch Vereinsaktivitäten Schadstoffe ins Wasser gelangen oder Gewässer beschädigt werden, können erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen. Die Gewässerschadenhaftpflicht ist ein ergänzender Baustein, der speziell für Vereine relevant ist, die im Bereich von Bächen, Teichen oder Küstengewässern arbeiten.

Gruppenunfall für Freilandarbeit: Explizit vereinbaren

Freilandarbeiten bei Naturschutzvereinen sind körperlich anspruchsvoll – und häufig sind die Helfer keine formalen Vereinsmitglieder, sondern projektbezogene Freiwillige. Der Versichertenkreis in der Gruppenunfallversicherung muss explizit definiert werden.

→ Wer in der Gruppenunfallversicherung versichert ist – und wer nicht

Für Naturschutzvereine empfehlen wir: Alle Personen, die bei Pflegeeinsätzen mitarbeiten – unabhängig von der Mitgliedschaft – müssen in der Police aufgeführt sein. Gleichzeitig sollte die Police körperliche Freilandarbeit ausdrücklich einschließen.

Vereinsgelände und Tierheimgebäude: Immobilien absichern

Viele Tierschutzvereine betreiben eigene Gelände, Tierheime oder Auffangstationen. Für Gebäude, die dem Verein gehören, braucht es eine Wohngebäude- oder Gebäudeversicherung. Für gemietete Objekte ist eine Mieterschutzerweiterung in der Haftpflicht wichtig – Schäden am gemieteten Gebäude sind nicht automatisch gedeckt.

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Alle Vereinsversicherungen im Überblick: → Vereinsversicherung Norddeutschland

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