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Altersvorsorge für Selbständige: Das ändert das Altersvorsorgedepot 2027

Als Selbständige oder Freiberufler kennen Sie das Thema Altersvorsorge vermutlich anders als Angestellte: keine automatische Rentenversicherungspflicht, keine betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber, dafür die volle Eigenverantwortung. Rürup war bisher oft die einzige geförderte Option, mit allen bekannten Einschränkungen. Ab 2027 ändert sich das, denn der Kreis der Förderberechtigten für das neue Altersvorsorgedepot wird ausdrücklich erweitert. Eine Übersicht über die gesamte Reform finden Sie in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot 2027: Was die Rentenreform für Sie bedeutet.

Wer als Selbständiger künftig förderberechtigt sein kann

Selbständig Erwerbstätige mit begünstigten Einkünften nach Paragraf 15 Einkommensteuergesetz oder Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuergesetz können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar förderberechtigt sein, insbesondere wenn eine Steuererklärung abgegeben wird. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa bestimmte Ärzte, Anwälte oder Architekten, können förderberechtigt sein, sofern sie der Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zugestimmt haben. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte individuell geprüft werden, denn die Regelungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft und nicht automatisch für jede Selbständigkeit gegeben.

Was das für Ihre Förderung konkret bedeutet

Sind Sie unmittelbar förderberechtigt, gelten für Sie dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Zulage je Euro, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro jeweils 25 Cent je Euro, macht maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr. Bei einem für die Grundzulage maximal berücksichtigten Eigenbeitrag von 1.800 Euro jährlich erreichen Sie diese maximale Förderung. Höhere Beiträge sind möglich und steuerlich weiterhin interessant, erhöhen die Grundzulage aber nicht mehr weiter.

Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob sich über die Zulage hinaus ein weiterer steuerlicher Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug ergibt. Gerade bei höherem Einkommen kann dieser zusätzliche Effekt spürbar sein.

Wie das Altersvorsorgedepot sich von Rürup unterscheidet

Der wichtigste Unterschied liegt bei Flexibilität und Kapitalbindung. Ansprüche aus einem klassischen Rürup-Vertrag, der sogenannten Basisrente, dürfen grundsätzlich nicht vererbt, übertragen, beliehen, verkauft oder ausgezahlt werden. Das Altersvorsorgedepot ist hier deutlich flexibler: Das Vertragsvermögen ist grundsätzlich vererbbar, wobei dabei erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückzuzahlen sein können. Zudem stehen Ihnen beim Altersvorsorgedepot zwei Auszahlungswege offen, die lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlplan, wie wir in unserem Beitrag Leibrente oder Auszahlplan genauer beschrieben haben, während Rürup traditionell fast ausschließlich auf die lebenslange Verrentung ausgelegt ist.

Wichtig zu wissen, falls Sie bereits einen Rürup-Vertrag besitzen: Eine Übertragung des angesparten Rürup-Kapitals in ein Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen. Beide Produkte laufen also nebeneinander, nicht ineinander über. Wie Sie die Kosten und die Rendite eines bestehenden Rürup- oder Riester-Vertrags einschätzen, lesen Sie in unserem Beitrag Riester und Rürup 2026: Wann der alte Altersvorsorgevertrag zur Kostenfalle wird.

Zwei Bausteine, die Sie nicht verwechseln sollten

Ein Fehler, den wir in der Beratung regelmäßig sehen: Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung werden vermischt, obwohl es zwei völlig unterschiedliche Themen sind. Für Selbständige ist der Verlust der Arbeitskraft oft das größere und dringlichere Risiko, weil bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit meist kein Arbeitgeber einspringt. Was im Krankheitsfall konkret hilft und worauf es dabei ankommt, haben wir in unserem Beitrag Wenn Selbstständige krank werden: Das Krankentagegeld als finanzielle Lebensader beschrieben. Unsere klare Empfehlung: Trennen Sie die Absicherung Ihrer Arbeitskraft konsequent von Ihrer Altersvorsorge, statt beides in einem Kombiprodukt zu bündeln, das bei beidem Kompromisse macht.

Was, wenn Sie schwankende Einnahmen haben?

Ein typisches Thema bei Selbständigen: Manche Monate laufen gut, andere weniger. Beim Altersvorsorgedepot ist das kein Problem, denn der Mindestbeitrag liegt bei nur 120 Euro im Jahr, und Sie können Ihre Einzahlungen grundsätzlich flexibel an Ihre wirtschaftliche Lage anpassen. In besonders guten Jahren lässt sich zusätzlich einzahlen, um die volle Förderung mitzunehmen, in schwächeren Jahren reicht bereits der Mindestbeitrag, um im Fördersystem zu bleiben.

Kurz beantwortet

Bin ich als Freiberufler automatisch förderberechtigt? Nicht automatisch. Es kommt auf die Art Ihrer Einkünfte und darauf an, ob Sie eine Steuererklärung abgeben. Die konkrete Berechtigung sollte individuell geprüft werden.

Kann ich Rürup und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen? Grundsätzlich ja, es handelt sich um zwei unterschiedliche Produkte mit eigenen Förderregeln, die parallel bestehen können.

Was ist besser für Selbständige, Rürup oder Altersvorsorgedepot? Das hängt von Flexibilitätsbedürfnis, Einkommenshöhe und Lebensplanung ab. Häufig ist eine individuelle Kombination sinnvoller als eine pauschale Entscheidung für eines der beiden Produkte.

Ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot für Ihre selbständige Tätigkeit infrage kommt, klären wir am besten im persönlichen Gespräch, unter Berücksichtigung Ihrer individuellen steuerlichen und beruflichen Situation. Jetzt Beratungstermin vereinbaren.