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Berufsunfähig wegen Depression: Wenn der Versicherer plötzlich von Täuschung spricht

Sie haben jahrelang Beiträge gezahlt, sind jetzt krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähig und stellen einen Leistungsantrag bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Statt einer Zahlung kommt die Ablehnung, verbunden mit dem Vorwurf, Sie hätten bei Vertragsschluss gesundheitliche Angaben verschwiegen. Für viele Betroffene ist das der Moment, in dem aus einer gesundheitlichen Krise zusätzlich ein handfester Rechtsstreit wird. Ein aktueller Fall aus der Beratungspraxis der Kanzlei Jöhnke & Reichow zeigt, wie schnell das passieren kann und worauf es dabei ankommt.

Der Fall im Überblick

Eine Personalberaterin entwickelte ab 2019 zunehmend psychische Beschwerden, die sich über Konzentrationsstörungen, Ängste und Essanfälle bis hin zu einer spürbaren Einschränkung ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit steigerten. Sie stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen aus ihrer BU-Zusatzversicherung wegen Depression. Der Versicherer lehnte nicht nur ab, sondern erklärte zusätzlich den Rücktritt vom Vertrag sowie die Anfechtung wegen angeblich arglistiger Täuschung. Der Vorwurf: Bei Antragstellung seien bestimmte Diagnosen, unter anderem eine Handgelenksarthritis und Beschwerden im Zusammenhang mit einer Pilonidalzyste, nicht angegeben worden.

Nach anwaltlicher Vertretung stellte sich heraus, dass ein Teil der vom Versicherer angeführten Diagnosen der Versicherungsnehmerin zum Zeitpunkt der Antragstellung gar nicht mitgeteilt worden war und daher auch nicht hätte angegeben werden können. Andere Beschwerden waren aus medizinischer Laiensicht nicht als anzeigepflichtig erkennbar. Am Ende einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung im fünfstelligen Bereich.

Warum dieser Fall über den Einzelfall hinaus relevant ist

Der Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gehört zu den häufigsten Gründen, warum BU-Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen. Aus unserer Erfahrung in der Beratungspraxis liegt das Problem dabei selten in bewusster Täuschung, sondern viel öfter in der Art, wie Gesundheitsfragen beim Abschluss gestellt und beantwortet werden. Wer vor Jahren beim Hausarzt eine Bemerkung im Entlassungsbericht stehen hatte, die er selbst nie zu Gesicht bekam, kann diese im Nachhinein kaum korrekt angeben.

Genau hier zeigt sich, wie wichtig eine sorgfältig ausgefüllte und dokumentierte Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer BU ist. Nicht als lästige Formalität, sondern als Schutzschild für den Leistungsfall. Wie wichtig eine solide BU-Absicherung grundsätzlich ist, haben wir bereits in unserem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Pflicht statt Luxus eingeordnet.

Was Sie beim Abschluss einer BU konkret beachten sollten

Aus unserer Beratungspraxis empfiehlt sich vor dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen, alle relevanten Arztunterlagen und Befunde der letzten Jahre aktiv anzufordern, statt sich auf die eigene Erinnerung zu verlassen. Auch scheinbar nebensächliche Diagnosen sollten Sie im Zweifel eher zu viel als zu wenig angeben, denn eine vollständige Offenlegung ist im Leistungsfall Ihr wichtigstes Argument. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag kann zudem verhindern, dass eine Ablehnung überhaupt erst im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer landet.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sind dabei ein besonders sensibler Bereich, weil sie sowohl beim Abschluss als auch im Leistungsfall genauer geprüft werden als viele andere Diagnosen. Umso wichtiger ist eine strukturierte, ehrliche und gut dokumentierte Antragstellung von Anfang an.

Was tun, wenn der Versicherer bereits abgelehnt hat?

Sollten Sie bereits eine Ablehnung oder gar den Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung erhalten haben, lohnt sich in jedem Fall eine genaue Prüfung, ob die vorgeworfenen Angaben tatsächlich bekannt waren und ob sie korrekt eingeordnet wurden. Wir haben dieses Muster, bei dem Versicherer im Leistungsfall zunächst schweigen oder ablehnen, bereits in unserem Beitrag Funkstille im Ernstfall beschrieben.

Fazit

Eine BU-Ablehnung wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzung ist belastend, aber selten das letzte Wort. Entscheidend ist, dass die Gesundheitsangaben beim Abschluss sorgfältig erfolgen und im Streitfall genau geprüft wird, was tatsächlich bekannt war und was nicht.

Wenn Sie über den Abschluss oder eine Überprüfung Ihrer bestehenden BU-Versicherung nachdenken, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Wir begleiten Sie durch die Gesundheitsfragen, bevor daraus im Ernstfall ein Streitpunkt wird.

Der geschilderte Fall wurde ursprünglich von Rechtsanwalt Bernhard Gramlich, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, veröffentlicht und eingeordnet.