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Riester-Rente: Wann die staatliche Förderung wirklich für Sie rechnet

Die Riester-Rente hat ein Imageproblem – und in vielen Fällen ist das verdient. Ältere Verträge fressen durch hohe Kosten einen erheblichen Teil der Rendite auf, die staatliche Grundzulage klingt attraktiv, verpufft aber bei Gutverdienern ohne Kinder schnell im Verhältnis zu den Einzahlungen.

Für bestimmte Lebenssituationen aber sieht die Rechnung ganz anders aus. Wer Kinder hat, wer wenig verdient oder wer noch jung ist und gerade ins Berufsleben einsteigt, bekommt vom Staat einen Zuschuss, der so hoch ist, dass er einen wesentlichen Teil des eingezahlten Betrags direkt wieder zurückerhält – noch bevor die erste Zinsgutschrift erfolgt.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Es gibt drei Förderkomponenten:

Grundzulage: 175 Euro pro Jahr – automatisch, für jeden Riester-Berechtigten.

Kinderzulage: Pro Kind, das nach 2008 geboren wurde, zahlt der Staat 300 Euro zusätzlich im Jahr. Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro. Die Kinderzulagen werden jeweils demjenigen Elternteil zugerechnet, der das Kindergeld bezieht.

Berufseinsteiger-Bonus: Wer seinen ersten Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra. Ohne Antrag, ohne Bedingungen – einfach weil man früh anfängt.

Was müssen Sie selbst einzahlen?

Die Zulagen gibt es nur dann in voller Höhe, wenn Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Die Regel: Mindestens vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen in den Vertrag fließen – inklusive der staatlichen Zulagen. Zahlen Sie weniger, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern hat Anspruch auf 775 Euro jährliche Förderung (175 Euro Grundzulage + 2 × 300 Euro Kinderzulage). Bruttoeinkommen 40.000 Euro, 4-Prozent-Pflichtbeitrag also 1.600 Euro. Abzüglich der 775 Euro Zulagen muss die Familie tatsächlich nur 825 Euro aus eigener Tasche beisteuern – also gut zwei Prozent des Gehalts – und erhält dafür fast denselben Betrag an staatlicher Förderung zurück.

Wichtig: Zum anrechnungspflichtigen Einkommen zählen nur rentenversicherungspflichtige Einkünfte. Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkommen aus Minijobs spielen dabei keine Rolle.

Was gilt für Geringverdiener?

Wer so wenig verdient, dass vier Prozent des Einkommens unter 60 Euro im Jahr liegen würden, zahlt einfach den Sockelbetrag: 60 Euro im Jahr. Das ist das Minimum für die volle staatliche Förderung – unabhängig vom Einkommen.

Dasselbe gilt für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die kein eigenes anrechnungspflichtiges Einkommen haben: Sie zahlen ebenfalls 60 Euro in ihren eigenen Riester-Vertrag und erhalten dafür die vollen Zulagen – inklusive Kinderzulagen, sofern der Anspruch auf sie zutrifft.

Für wen rechnet Riester – und für wen nicht?

Für Familien mit mehreren Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen ist die Förderquote so hoch, dass Riester trotz struktureller Schwächen eine attraktive Lösung sein kann. Wer 60 Euro einzahlt und dafür 475 Euro an Zulagen bekommt (Grundzulage plus eine Kinderzulage), kann kaum ein vergleichbar günstiges staatliches Förderangebot finden.

Für Gutverdienende ohne Kinder dagegen ist der Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug zwar möglich, aber die Relation von Eigenaufwand zu Förderung sieht schlechter aus – und andere Vorsorgeformen können überlegen sein.

Was Riester zu einer Kostenfalle macht – und wann ein bestehender Vertrag geprüft werden sollte: Riester und Rürup 2026: Wann der alte Altersvorsorgevertrag zur Kostenfalle wird

Und wenn Sie einen vollständigen Überblick über alle Vorsorge- und Kapitaloptionen möchten: → Vorsorge & Kapital

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