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Brandstiftung am Auto: Welche Versicherung zahlt wirklich?

Sie kommen morgens aus dem Haus, und dort, wo eben noch Ihr Auto stand, ist nur noch ein ausgebranntes Wrack. Kein Unfall, kein technischer Defekt, sondern Brandstiftung. Ein Szenario, das in Deutschland immer wieder vorkommt, oft in Serien, häufig bleibt der Täter unbekannt oder kann später nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Und dann bleibt nur eine Frage übrig: Welche Versicherung übernimmt das jetzt?

Warum die Kfz-Haftpflicht hier nicht hilft

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist an dieser Stelle machtlos. Sie übernimmt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Für den Fall, dass Ihr eigenes Auto durch Brandstiftung beschädigt oder zerstört wird, brauchen Sie mindestens eine Kfz-Teilkaskoversicherung.

Was die Teilkasko im Fall von Brandstiftung leistet

Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Brand, ausdrücklich auch dann, wenn das Fahrzeug vorsätzlich von Dritten angezündet wurde. Im Schadenfall tragen Sie lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung, den Rest übernimmt der Versicherer. Wird das Fahrzeug durch die Brandstiftung vollständig zerstört, kann je nach Tarif sogar der Neupreis erstattet werden, statt nur des Zeitwerts. Viele Versicherer gewähren eine solche Neupreisentschädigung für sechs bis 24 Monate nach der Erstzulassung, teilweise auch länger, danach zahlt die Kaskoversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug nötig wäre. Wie groß der Unterschied zwischen diesen beiden Werten sein kann und worauf Sie bei der Neupreisentschädigung konkret achten sollten, erklären wir ausführlich im Beitrag Neuwertentschädigung Kfz: Warum Ihr Neuwagen nach dem Crash weniger wert ist, als Sie denken.

Ausnahmen vom Versicherungsschutz gelten nur in wenigen, klar abgegrenzten Fällen, etwa bei Kriegsereignissen oder inneren Unruhen, sofern die jeweiligen Versicherungsbedingungen das vorsehen. Für den typischen Fall vorsätzlicher Brandstiftung durch Unbekannte greift der Schutz der Teilkasko jedoch zuverlässig.

Gut zu wissen: Auch Glasbruch ist über die Teilkasko versichert, selbst dann, wenn Scheiben mutwillig durch Steinwürfe, Schläge oder Tritte zerstört werden. Wer noch unsicher ist, welche Schäden im Alltag typischerweise über die Teilkasko abgedeckt sind, findet einen guten Überblick in unserem Beitrag zu typischen Schadensbeispielen der Kaskoversicherung.

Wo die Teilkasko an ihre Grenzen stößt

Anders sieht es bei klassischen Vandalismusschäden aus, etwa eingetretenen Außenspiegeln, Dellen oder Lackkratzern. Solche mutwilligen Beschädigungen ersetzt ausschließlich die Vollkaskoversicherung. Sie schließt die Leistungen der Teilkasko automatisch mit ein und übernimmt zusätzlich Schäden nach selbst verschuldeten Unfällen. Gerade bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen bietet die Vollkasko deshalb den umfassenderen Schutz.

Typisch ist in der Beratungspraxis die Situation, dass Fahrzeughalter erst nach einem Vorfall feststellen, dass ihr bestehender Tarif genau diese Lücke hat. Wer ohnehin über den passenden Kaskoschutz nachdenkt, findet eine ausführliche Entscheidungshilfe in unserem Beitrag Vollkasko oder Teilkasko: Wann lohnt welche Absicherung wirklich?

So gehen Sie im Ernstfall richtig vor

Wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich Opfer von Brandstiftung geworden ist, kommt es auf ein paar Schritte an, die im Nachhinein über eine reibungslose Regulierung entscheiden können.

Informieren Sie zuerst die Polizei und erstatten Sie Anzeige, denn es handelt sich um eine Straftat. Melden Sie den Schaden anschließend unverzüglich Ihrer Versicherung. Das Fahrzeug sollte bis zur Freigabe durch Gutachter oder Polizei möglichst nicht bewegt oder verändert werden, damit die Schadensursache eindeutig dokumentiert werden kann. Fotos vom Brandort helfen zusätzlich bei der späteren Schadensregulierung.

Häufige Fragen zu Brandstiftung am Auto

Zahlt meine Kfz-Haftpflicht, wenn mein Auto durch Brandstiftung zerstört wird?
Nein. Die Kfz-Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug brauchen Sie mindestens eine Teilkaskoversicherung.

Wird bei einem Totalschaden durch Brandstiftung immer der Neupreis erstattet?
Nur wenn Ihr Tarif eine Neupreisentschädigung vorsieht und der vereinbarte Zeitraum nach der Erstzulassung noch läuft. Danach wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Deckt die Teilkasko auch Vandalismusschäden wie zerkratzten Lack ab?
Nein. Reine Vandalismusschäden ohne Brand oder Glasbruch übernimmt nur die Vollkaskoversicherung.

Prüfen Sie jetzt, wie Sie abgesichert sind

Ob Teilkasko ausreicht oder eine Vollkasko sinnvoller ist, hängt vom Wert Ihres Fahrzeugs, Ihrem Standort und Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin, wir vergleichen für Sie die passenden Tarife und sorgen dafür, dass Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind.