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Reisekrankenversicherung: Warum die Krankenkasse im Ausland oft nicht reicht
Sie haben sich auf den Urlaub gefreut. Dann passiert es – ein Sturz beim Wandern in Österreich, eine schwere Magen-Darm-Infektion in der Türkei, ein Herzproblem auf Kreta. Plötzlich stehen Sie in einer ausländischen Klinik und müssen sich um etwas kümmern, woran Sie beim Einpacken nicht gedacht haben: Wer zahlt das hier eigentlich?
Die Antwort überrascht viele: Sehr oft Sie selbst. Denn die gesetzliche Krankenversicherung schützt Sie im Ausland nur eingeschränkt – und in vielen Ländern gar nicht.
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Warum reicht die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht?
Innerhalb der EU und einigen assoziierten Ländern können gesetzlich Versicherte mit ihrer Krankenkassenkarte oder der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) medizinische Versorgung in Anspruch nehmen – aber nur im staatlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Landes. Private Kliniken, Fachärzte außerhalb des staatlichen Systems oder besondere Behandlungen: das zahlt die GKV nicht.
Außerhalb der EU – also in der Türkei, in den USA, auf den Malediven, in Thailand oder in fast allen beliebten Fernreisezielen – besteht überhaupt kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Kasse. Sie gelten dort als Privatpatient. Ärzte und Kliniken rechnen direkt und vollständig mit Ihnen ab.
Was kostet ein Krankenhausaufenthalt im Ausland wirklich?
Das ist der Punkt, bei dem viele Menschen erschrecken, wenn sie konkrete Zahlen hören. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA kann täglich mehrere Tausend Dollar kosten. Eine aufwendige Operation in Japan oder Dubai: leicht fünfstellig. Selbst in beliebten EU-Ländern wie Griechenland oder Kroatien entstehen im privaten Sektor schnell hohe Rechnungen, die die GKV nicht übernimmt.
Besonders teuer wird es beim Rücktransport nach Deutschland. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport per Ambulanzjet kostet je nach Entfernung zwischen 10.000 und über 50.000 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diesen Rücktransport grundsätzlich nicht – unabhängig davon, wie medizinisch notwendig er ist.
Wer keine Reisekrankenversicherung hat, zahlt das selbst.
Was leistet eine gute Reisekrankenversicherung?
Eine leistungsstarke Reisekrankenversicherung übernimmt im Ernstfall folgende Kosten:
Die medizinische Behandlung im Ausland – Arztkosten, Krankenhauskosten, Medikamente, Operationen – ohne Selbstbeteiligung und ohne Limit nach oben.
Den Rücktransport nach Deutschland, sobald er medizinisch sinnvoll und notwendig ist – per Ambulanzflug, Linienmaschine mit ärztlicher Begleitung oder bodengebunden.
Bergungskosten, wenn Sie bei einem Unfall in unwegsamem Gelände gerettet werden müssen – ob am Berghang, im Meer oder in einem entlegenen Gebiet. Diese Kosten können je nach Rettungsaktion erheblich sein.
Kinderbetreuung vor Ort, wenn Sie als Elternteil im Krankenhaus sind und für die Betreuung der mitgereisten Kinder gesorgt werden muss.
Reisekosten für eine nahestehende Person, die zu Ihnen reisen muss, wenn Sie allein krank im Ausland liegen.
Worauf kommt es bei der Tarifwahl wirklich an?
Nicht jede Reisekrankenversicherung ist gleich aufgebaut. In unserer Beratungspraxis fallen uns dabei immer wieder dieselben Punkte auf, die zwischen einem guten und einem unzureichenden Tarif entscheiden:
Keine Summenbegrenzung bei Heilbehandlungskosten. Manche günstigen Tarife decken Behandlungskosten nur bis zu einem festgelegten Maximalbetrag. Das reicht im Ernstfall – besonders bei Operationen oder Intensivstationen – oft nicht aus. Ein guter Tarif hat hier kein Limit.
Aktuelle Pandemie- und Ausschlussklauseln lesen. Einige Tarife schließen Erkrankungen aus, die auf behördlich ausgerufene Epidemien oder Pandemien zurückzuführen sind. Das kann nicht nur COVID-19 betreffen, sondern auch andere Erkrankungen, die in einem bestimmten Reiseland ausgerufen werden. Prüfen Sie das bei der Tarifwahl explizit.
Weltweiter Schutz ohne Einschränkungen. Wer nicht nur in Europa, sondern auch auf Fernreisen unterwegs ist, braucht einen Tarif ohne geografische Beschränkungen.
Verlängerungsschutz bei unfreiwilligem Aufenthalt. Wenn Ihre Reise unverschuldet verlängert wird – durch ausgefallene Flüge, Naturkatastrophen oder behördliche Maßnahmen – sollte ein guter Tarif den Versicherungsschutz automatisch und kostenfrei verlängern, solange Sie am Urlaubsort festsitzen.
Jahres- oder Einzelpolice – was ist sinnvoller?
Wer ein- bis zweimal pro Jahr verreist, fährt mit einer Jahres-Reisekrankenversicherung in der Regel günstiger als mit Einzelpolicen. Eine Jahrespolice deckt alle Reisen im Versicherungsjahr ab – oft auch Kurztrips am Wochenende – und erspart jedes Mal das erneute Abschließen.
Wer nur einmal pro Jahr verreist oder eine sehr lange Einzelreise plant, kann auch eine Einzelpolice wählen, die genau auf Reisedauer und Zielland zugeschnitten ist.
Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind, kommen zusätzlich Haftpflichtfragen ins Spiel, die wir in einem separaten Beitrag erklären: Haftpflichtversicherung und Mietwagen: Wer haftet im Schadensfall?
Und wer wissen möchte, wie sich Reiseunfälle versicherungsrechtlich von Alltagsunfällen unterscheiden – und wann eine private Unfallversicherung auch im Urlaub greift: Private Unfallversicherung: Was wirklich zählt
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Eine gute Reisekrankenversicherung kostet für eine Jahrespolice oft weniger als 30 Euro. Der Rücktransport im Ernstfall kann 50.000 Euro kosten. Das ist eine der wenigen Versicherungen, bei denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis völlig eindeutig ist.
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