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Dispozins: Was Ihre Bank anzeigen muss – und warum Sie trotzdem selbst rechnen sollten
Sie schauen auf den Kontoauszug und sehen plötzlich eine Belastung, die Sie so nicht erwartet haben: Zinsen für die Kontoüberziehung. Vielleicht wussten Sie gar nicht mehr genau, wie hoch der Dispozins bei Ihrer Bank ist. Genau das dürfen Banken eigentlich nicht zulassen – sie sind rechtlich verpflichtet, die Höhe des Dispozinses klar und auffällig darzustellen.
Was das im Einzelnen bedeutet, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klargestellt. Und was Sie selbst tun können, um nicht unnötig viel zu bezahlen, erklären wir hier.
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Was der BGH entschieden hat
Verbraucherschützer klagten gegen zwei Kreditinstitute, weil diese die Dispozinsen in ihren Preisverzeichnissen nicht besonders hervorgehoben hatten – sie waren schlicht zwischen anderen Gebührenangaben versteckt. Das ist nach dem Zahlungsdiensterecht nicht zulässig: Dispozinssätze müssen klar, eindeutig und in auffallender Weise dargestellt werden, damit Verbraucher sie bewusst wahrnehmen können.
Der Bundesgerichtshof gab den Verbraucherschützern Recht (Az. XI ZR 46/20 und XI ZR 19/20). Der Überziehungszins muss sich von anderen Gebührenangaben so abheben, dass er dem Bankkunden ins Auge fällt – auf der Webseite ebenso wie im Preisaushang. Die Revisionsklagen der beklagten Banken wies das Bundesgericht ab. Das Urteil ist rechtskräftig und gilt bis heute.
Wie hoch ist der Dispozins überhaupt?
Das ist die Frage, die viele Bankkunden nicht genau beantworten können – obwohl es sie direkt betrifft. Der deutschlandweite Durchschnitt liegt derzeit bei rund 11,28 Prozent pro Jahr (Stand März 2026). Die Spanne reicht von unter 8 Prozent bei günstigeren Direktbanken bis zu über 15 Prozent bei manchen Sparkassen und Volksbanken.
Das sind keine Kleinstbeträge. Wer ein Konto über einen längeren Zeitraum überzieht, zahlt bei einem Dispozins von 11 Prozent auf eine Überziehung von 2.000 Euro innerhalb von sechs Monaten gut 110 Euro Zinsen. Für dauerhaft überzogene Konten summiert sich das beträchtlich – ohne dass der Schuldsaldo kleiner wird.
Was sollten Sie als Bankkunde tun?
Erstens: Prüfen Sie, welchen Dispozins Ihre Bank tatsächlich berechnet. Die Information muss auf der Website und im Preisaushang deutlich sichtbar sein. Wenn Sie sie nicht auf Anhieb finden, hat Ihre Bank möglicherweise noch Nachholbedarf.
Zweitens: Nutzen Sie den Dispo nur zur kurzfristigen Überbrückung – beispielsweise wenn Gehalt und Lastschrift zeitlich nicht synchron laufen. Für einen vorübergehenden Engpass von ein, zwei Wochen sind die Kosten überschaubar.
Drittens: Wenn Ihr Konto regelmäßig oder über längere Zeit im Minus ist, sollten Sie ernsthaft eine Alternative prüfen. Ein Ratenkredit bietet in solchen Fällen eine sinnvollere Lösung: Er hat einen festen Zinssatz – der erfahrungsgemäß deutlich unter dem Dispozins liegt –, eine feste Laufzeit und planbare Monatsraten. Sie wissen von Anfang an, wann Sie schuldenfrei sind. Das ist beim Dispo nicht möglich.
Was hat das mit Versicherung zu tun?
Auf den ersten Blick wenig. Auf den zweiten Blick jedoch: Wer unerwartet in finanzielle Engpässe gerät – durch Einkommensausfall, Krankheit oder einen unerwarteten Schaden – ist besonders anfällig für teure Kontoüberziehungen. Die richtigen Versicherungen können verhindern, dass ein solches Ereignis zur Dauersituation wird.
Wenn Sie außerdem in einen Streit mit Ihrer Bank geraten – wegen unberechtigt abgezogener Gebühren, falscher Kontoabschlüsse oder unklarer Zinsberechnungen –, ist eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz der richtige Schutz. Mehr dazu: Recht haben und Recht bekommen: So finden Sie den maßgeschneiderten Rechtsschutz
Und wenn Sie sich fragen, was bei einer unberechtigten Kontoabbuchung gilt und wann Sie Ihr Geld zurückfordern können: Unberechtigte Lastschrift: So holen Sie Ihr Geld zurück
Wenn wir Ihnen bei der Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes helfen können, sprechen Sie uns gerne an.
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