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IGeL-Leistungen beim Arzt: Wann Sie wirklich zahlen müssen – und wann nicht

Sie sitzen noch in der Praxis, der Arzt sagt: „Das könnten wir direkt mitmachen – würde Ihnen den nächsten Termin sparen.“ Eine schnelle Unterschrift, ein paar hundert Euro – und danach das unangenehme Gefühl, nicht genau gewusst zu haben, worauf Sie sich eingelassen haben.

Genau das passiert täglich tausenden gesetzlich Versicherten in deutschen Arztpraxen. Die sogenannten IGeL-Leistungen – Individuelle Gesundheitsleistungen – sind ein 2,4-Milliarden-Euro-Markt. Und er wächst. Wir bei Oeconomia erleben immer häufiger, dass Kunden verunsichert zu uns kommen – nicht wegen ihrer Versicherung, sondern wegen einer Arztrechnung, die sie nicht verstehen.

Kurz zur Orientierung: In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was IGeL-Leistungen sind, wann Sie sinnvoll sind – und wie Sie sich schützen. Und am Ende zeigen wir Ihnen, wie eine gute Krankenzusatzversicherung das Thema für Sie ein für allemal lösen kann.

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Was sind IGeL-Leistungen eigentlich?

IGeL-Leistungen sind medizinische Angebote, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind. Das bedeutet: Ihre Krankenkasse zahlt nicht – und Sie als Patient werden zur Kasse gebeten.

Typische Beispiele aus der Praxis: Glaukom-Früherkennung (Augeninnendruckmessung), Ultraschall der Eierstöcke als Krebsvorsorge, Bluttests auf Tumormarker, professionelle Zahnreinigung (PZR) oder bestimmte Impfungen. Mit Ihrer Zustimmung unterzeichnen Sie rechtlich einen privaten Behandlungsvertrag – Sie werden für diesen Moment zum Privatpatienten, mit allen Kostenfolgen.

Warum bieten Ärzte diese Leistungen an?

Das ist keine böswillige Frage – und die Antwort ist keine Verschwörungstheorie. Arztpraxen stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Die Vergütung durch die GKV ist gedeckelt, Praxiskosten steigen. IGeL-Leistungen sind für Praxen ein legitimer Weg, Einnahmen zu sichern.

Das Problem ist nicht das System an sich, sondern die Art, wie Leistungen manchmal kommuniziert werden: unter Zeitdruck, in einer Situation, in der Sie sich schlecht fühlen, mit vagen Hinweisen auf „Sicherheit“ oder „Vorsorge“. In unserer Beratungspraxis erleben wir, dass Patienten häufig gar nicht wissen, dass sie eine Zustimmung gegeben haben – geschweige denn, was sie unterschrieben haben.

Das Prinzip der Ablehnung: Ihr gutes Recht

Hier ist das Wichtigste, das Sie wissen müssen: Sie können jede IGeL-Leistung ablehnen – ohne Begründung, ohne schlechtes Gewissen, ohne dass Ihre Behandlung darunter leidet. Ein Arzt darf die Regelversorgung nicht von der Zustimmung zu Zusatzleistungen abhängig machen.

Und noch etwas: Eine seriöse Praxis räumt Ihnen immer Bedenkzeit ein. Wenn Sie sich in einer Behandlungssituation unter Druck gesetzt fühlen, sofort unterschreiben zu müssen – das ist ein Warnsignal. Nehmen Sie sich die Zeit, zu Hause in Ruhe nachzudenken. Oder rufen Sie uns kurz an.

So prüfen Sie den Nutzen einer IGeL-Leistung – in drei Schritten

Nicht jede Zusatzleistung ist überflüssig. Es gibt durchaus sinnvolle Angebote, die der GKV-Rahmen nicht abdeckt. Aber „sinnvoll“ sollte medizinisch belegt sein – nicht nur vom Anbieter behauptet werden.

Schritt 1: Den IGeL-Monitor nutzen

Der IGeL-Monitor des MDS (Medizinischer Dienst Bund) ist die unabhängigste Bewertungsquelle in Deutschland. Wissenschaftler prüfen dort systematisch, ob der Nutzen einer Leistung belegt ist. Das Ergebnis ist oft ernüchternd: Viele der beliebtesten IGeL-Leistungen werden als „tendenziell negativ“ oder „unklar“ bewertet.

Schritt 2: Ihre Krankenkasse fragen

Viele GKV-Kassen bieten medizinische Hotlines und Beratungsservices an. Fragen Sie dort gezielt: Warum übernimmt die Kasse diese Leistung nicht? Gibt es eine kasseneigene Alternative? Die Antwort überrascht oft.

Schritt 3: Auf die schriftliche Rechnung bestehen

Eine IGeL-Leistung muss nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden – mit einzelnen Positionen, keinem Pauschalpreis „auf die Hand“. Bestehen Sie auf einer detaillierten Rechnung. Wenn die Praxis das ablehnt oder zögert, ist das ein deutliches Warnsignal.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar aus Hamburg kam neulich zu uns – eigentlich wegen ihrer Hausratversicherung. Im Gespräch erwähnten sie beiläufig, dass Sie beim letzten Augenarztbesuch beide eine Glaukom-Früherkennung mitmachten: je 25 Euro, bar bezahlt, keine Rechnung bekommen. Als wir nachfragten: Sie hatten keine Ahnung, ob der Eingriff für sie medizinisch sinnvoll war. Laut IGeL-Monitor wird diese Leistung für Personen ohne Risikofaktoren übrigens als „tendenziell negativ“ bewertet.

Das ist kein Einzelfall. Aufklärung ist kein Angriff auf Ihren Arzt – es ist Ihr Recht als Patient.

Was hat das mit Ihrer Versicherung zu tun?

Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir: Viele IGeL-Leistungen entstehen, weil Patienten Gesundheitsvorsorge wünschen, die die GKV nicht abdeckt. Das ist verständlich. Und genau hier können wir helfen.

Eine gut gewählte private Krankenzusatzversicherung kann einen erheblichen Teil dieser Kosten übernehmen – ganz ohne Diskussion in der Praxis. Viele Tarife decken heute unter anderem ab:

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Sehhilfen und Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker-Leistungen und alternative Medizin
  • Zweitmeinungsverfahren bei schwerwiegenden Diagnosen

Das bedeutet: Statt ad hoc in der Praxis zu entscheiden, haben Sie einen klar definierten Leistungsrahmen – bezahlbar, planbar, unabhängig vom Angebot des Arztes.

Wir vergleichen für Sie unabhängig die passenden Tarife. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, welche Anbieter im Leistungsfall unkompliziert zahlen – und welche nicht. Schauen Sie sich gerne unsere Krankenversicherungs-Übersicht an oder vereinbaren Sie direkt ein kostenloses Gespräch.

Fazit: Informiert entscheiden statt unbewusst zahlen

IGeL-Leistungen sind kein Betrug – aber sie sind auch kein Freifahrtschein für Praxen, Patienten unter Zeitdruck zur Kasse zu bitten. Sie haben das Recht auf Bedenkzeit, schriftliche Informationen und eine nachvollziehbare Rechnung. Nutzen Sie es.

Und wenn Sie grundsätzlich besser für Gesundheitsleistungen jenseits der GKV abgesichert sein wollen: Das ist genau das, wofür wir seit fast 50 Jahren da sind.

Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren