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Leibrente oder Auszahlplan: Wie die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot funktioniert

Wenn Sie sich dem Ruhestand nähern, verschiebt sich die Frage bei der Altersvorsorge. Es geht nicht mehr nur darum, wie viel Sie ansparen, sondern wie das angesparte Kapital am Ende bei Ihnen ankommt. Genau das ist beim neuen Altersvorsorgedepot, das ab 2027 angeboten werden kann, eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt, und sie unterscheidet sich deutlich von dem, was viele von klassischen Riester-Verträgen kennen. Einen Überblick über die gesamte Reform finden Sie in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot 2027: Was die Rentenreform für Sie bedeutet.

Ab wann beginnt die Auszahlung überhaupt?

Die Auszahlungsphase startet grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann sie früher beginnen, etwa wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung beziehen. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie optional eine Einmalentnahme von bis zu 30 Prozent des dann zur Verfügung stehenden Kapitals vornehmen, etwa um eine größere Anschaffung zu finanzieren oder Schulden abzulösen. Für das restliche Kapital müssen Sie sich zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Wegen entscheiden.

Weg eins: die lebenslange Leibrente

Bei der Leibrente erhalten Sie eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende, ganz gleich, wie alt Sie werden. Die Höhe richtet sich nach dem zu verrentenden Kapital und den Bedingungen des gewählten Auszahlungsprodukts, insbesondere einem vereinbarten Rentenfaktor. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente Sie je 10.000 Euro Verrentungskapital erhalten, und hängt unter anderem von der erwarteten Lebenserwartung und dem aktuellen Zinsniveau ab. Er ist eines der wichtigsten Vergleichskriterien zwischen verschiedenen Anbietern und lohnt sich, vor Vertragsschluss genau zu prüfen.

Der große Vorteil der Leibrente: echte Planungssicherheit. Sie wissen, dass das Geld nie ausgeht, egal wie lange Sie leben. Für Menschen, die sich im Ruhestand vor allem Verlässlichkeit wünschen, ist das oft der entscheidende Punkt.

Weg zwei: der befristete Auszahlplan

Ein Auszahlplan funktioniert anders. Er muss gesetzlich mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen, kann aber auch länger vereinbart werden. Anders als bei der Leibrente gibt es hier keine lebenslange Zahlungsgarantie: Läuft der vereinbarte Zeitraum ab, endet auch die Auszahlung, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt noch leben. Dafür bleibt das noch nicht ausgezahlte Kapital während der gesamten Laufzeit weiter investiert und kann somit auch in der Ruhestandsphase noch an Wertentwicklung teilnehmen.

Ein Auszahlplan kann sich lohnen, wenn Sie eine gewisse Flexibilität behalten möchten oder wenn Sie aus familiären Gründen davon ausgehen, dass das verbleibende Kapital im Todesfall den Erben zugutekommen soll, denn bei einem Auszahlplan bleibt anders als bei der laufenden Leibrente in der Regel Restkapital vorhanden, das vererbt werden kann. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen und über eine Änderung der Auszahlungsform nachdenken, lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Riester-Vertrag 2027: Behalten, wechseln oder übertragen?.

Der Unterschied zur klassischen Sofortrente

Wer bereits über freies Vermögen verfügt, kennt möglicherweise die klassische Sofortrente als Alternative: Ein größerer Betrag wird einmalig eingezahlt, im Gegenzug zahlt der Anbieter sofort eine garantierte lebenslange Rente. Das Prinzip ähnelt der Leibrente aus dem Altersvorsorgedepot, ist aber ein eigenständiges Produkt außerhalb der geförderten Altersvorsorge, mit eigenen steuerlichen Regeln. Wie eine Sofortrente konkret funktioniert und für wen sie sich eignet, lesen Sie in unserem Beitrag Sofortrente: Aus Vermögen ein festes Einkommen machen. Alternativ, wenn Sie über eine einmalige Kapitalauszahlung nachdenken, lohnt sich auch ein Blick auf unseren Beitrag Rente gegen Einmalzahlung.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Die Leistungen aus dem geförderten Teil Ihres Altersvorsorgedepots werden nachgelagert besteuert, das heißt mit Ihrem persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung, grundsätzlich nur auf den steuerpflichtigen Ertragsanteil. Leistungen aus ungeförderten Beiträgen werden gesondert behandelt. Ein Punkt, den viele nicht kennen: Bei einer lebenslangen monatlichen Zusatzrente kann ein Teil der Leistung bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben. Der Höchstbetrag wird regelmäßig angepasst und liegt nach dem Stand 2025/26 bei 281,50 Euro monatlich. Wichtig dabei: Dieser besondere Freibetrag setzt eine monatliche Leistung bis zum Lebensende voraus. Ein langlaufender Auszahlplan wird davon in der Regel nicht erfasst, ein Argument mehr, das für die Leibrente sprechen kann, wenn die Grundsicherung im Alter für Sie ein realistisches Thema ist.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Eine pauschale Empfehlung gibt es hier bewusst nicht, weil beide Wege für unterschiedliche Lebenssituationen gemacht sind. Wenn Ihnen Sicherheit und ein verlässliches Einkommen bis zum Lebensende am wichtigsten sind, spricht vieles für die Leibrente. Wenn Sie Flexibilität schätzen und möchten, dass beim Tod noch Vermögen für Ihre Angehörigen übrig bleibt, kann der Auszahlplan die bessere Wahl sein. Häufig ist auch eine Kombination sinnvoll: ein Teil als Leibrente für die Grundsicherung des Alltags, ein Teil als Auszahlplan für Flexibilität.

Kurz beantwortet

Kann ich zwischen Leibrente und Auszahlplan später noch wechseln? In der Regel nur mit Zustimmung Ihres Anbieters, und meist nur vor Beginn der Auszahlungsphase. Die Entscheidung sollte deshalb gut überlegt sein.

Was passiert mit dem Restkapital beim Tod? Bei der Leibrente endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Beim Auszahlplan bleibt das noch nicht ausgezahlte Kapital Teil des Nachlasses.

Welcher Weg für Ihre persönliche Lebensplanung passt, besprechen wir gerne im direkten Gespräch mit Ihnen, ohne Bindung an einen bestimmten Anbieter. Jetzt Beratungstermin vereinbaren.