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Alte Kinderunfallversicherung: Warum ein Check lohnt
Vielleicht kennen Sie das: Der Vertrag wurde vor Jahren abgeschlossen, die Beiträge werden zuverlässig abgebucht, und irgendwo im Aktenordner liegt ein Bedingungsheft, das seitdem niemand mehr aufgeschlagen hat. Für die meisten Familien ist das kein Problem. Für Familien mit einem Kind mit Trisomie 21 oder einer anderen dauerhaften Behinderung kann genau das aber zu einer bösen Überraschung im Ernstfall führen.
Der Grund liegt in einer Klausel, die viele private Unfallversicherer zur Pflegebedürftigkeit in ihren Bedingungen verankert haben, und die bei Vertragsabschluss oft noch gar keine Rolle gespielt hat, weil zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch kein Pflegegrad bestand.
Wie es zu diesem Problem kommt
Viele Eltern schließen die Unfallversicherung für ihr Kind früh ab, oft schon im Babyalter, teilweise noch bevor der endgültige Pflegegrad offiziell festgestellt wurde. Der Vertrag läuft dann über Jahre unauffällig weiter. Wird der Pflegegrad des Kindes später bekannt oder dem Versicherer gemeldet, kann das bei Verträgen mit einer entsprechenden Ausschlussklausel dazu führen, dass der Leistungsanspruch rückwirkend entfällt, obwohl die Beiträge weiterhin bezahlt wurden.
In der Beratungspraxis erleben wir es immer wieder, dass Eltern von diesem Zusammenhang zum ersten Mal hören, wenn sie einen Bestandsvertrag gezielt prüfen lassen. Das ist verständlich, denn diese Klausel steht nicht auf der ersten Seite des Vertrags und wird bei Vertragsabschluss selten aktiv angesprochen.
Was Sie in Ihren Vertragsunterlagen konkret suchen sollten
Schauen Sie in den Bedingungen nach Formulierungen rund um eine vor dem Unfall bestehende oder anerkannte Pflegebedürftigkeit. Häufig findet sich das im Abschnitt zu Ausschlüssen oder zu den versicherten Personen. Wenn Sie eine solche Formulierung finden oder unsicher sind, ob eine gefunden wurde, ist das ein guter Anlass für ein Beratungsgespräch, bevor im Ernstfall überhaupt eine Leistung eingefordert werden muss.
Wichtig dabei: Eine solche Klausel bedeutet nicht automatisch, dass Ihr aktueller Vertrag wertlos ist. Es bedeutet, dass genau geprüft werden sollte, ob und in welchem Umfang der Schutz im konkreten Fall Ihres Kindes noch greift.
Drei typische Konstellationen aus der Beratungspraxis
Häufig zeigt sich ein ähnliches Muster, wenn der Vertrag noch vor der offiziellen Feststellung des Pflegegrads abgeschlossen wurde und seitdem unverändert läuft. Ebenso häufig zeigt sich das Muster, wenn Eltern zwar einen guten Tarif gewählt haben, dieser aber inzwischen von neueren, für diese Zielgruppe passenderen Konzepten desselben oder eines anderen Anbieters überholt wurde. Und nicht selten liegt schlicht ein älterer Standardtarif vor, der ursprünglich gar nicht mit Blick auf einen möglichen Pflegegrad ausgewählt wurde, weil zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Diagnose vorlag.
In allen drei Fällen gilt: Ein Wechsel ist nicht automatisch nötig, aber er sollte aktiv geprüft werden, bevor er im Ernstfall unfreiwillig zum Thema wird.
So läuft ein Vertrags-Check bei uns ab
Wir schauen uns Ihren bestehenden Vertrag konkret an, prüfen die Klauseln zur Pflegebedürftigkeit sowie die Mitwirkungsregelung bei Vorerkrankungen, und ordnen ein, ob der bestehende Schutz für Ihr Kind ausreicht oder ob ein Wechsel sinnvoll wäre. Sollte ein Wechsel infrage kommen, klären wir gemeinsam mit Ihnen, welcher Tarifbaustein zur gesundheitlichen Situation Ihres Kindes passt. Mehr zu den konkreten Tarifunterschieden lesen Sie in unserem vertiefenden Beitrag zur Unfallversicherung bei bestehendem Pflegegrad.
Warum jetzt ein guter Zeitpunkt ist
Ein Vertrags-Check kostet Sie nur ein kurzes Gespräch, im Zweifel bestätigt er lediglich, dass Ihr bestehender Schutz bereits passt. Die Alternative, den Vertrag ungeprüft weiterlaufen zu lassen, kann im Ernstfall deutlich teurer werden, nämlich dann, wenn ausgerechnet der Moment kommt, in dem der Schutz tatsächlich gebraucht wird.
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin und lassen Sie Ihren bestehenden Vertrag von uns prüfen. Bringen Sie dazu am besten die aktuellen Vertragsunterlagen mit, dann können wir direkt konkret werden.
Wenn Sie noch am Anfang stehen
Falls Sie noch keine Unfallversicherung für Ihr Kind haben und sich grundsätzlich informieren möchten, starten Sie am besten mit unserem Überblicksbeitrag zum Thema Down-Syndrom und Versicherungsschutz. Dort finden Sie die wichtigsten Grundlagen, bevor es an die konkrete Tarifwahl geht.

