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Haftpflichtversicherung für Familien mit einem Kind mit Behinderung: Was viele Policen nicht klar regeln
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den Verträgen, die fast jede Familie hat und über die kaum jemand genauer nachdenkt, bis der Ernstfall zeigt, ob sie wirklich passt. Bei Familien mit einem Kind mit Down-Syndrom oder einer anderen Behinderung lohnt sich dieser genauere Blick besonders, denn zwei Punkte, die bei anderen Familien eher Randthema sind, spielen hier eine größere Rolle.
Der erste Punkt: Deliktunfähigkeit
Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktunfähig, sie haften rechtlich nicht für Schäden, die sie verursachen. Was zunächst nach einem Vorteil klingt, ist in der Praxis oft ein Risiko: Wenn niemand haftet, zahlt auch die Versicherung des Geschädigten nicht automatisch, weil eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich an eine bestehende Haftung anknüpft.
Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung, die die Tragweite ihres Handelns nicht erkennen können, gilt nach Paragraf 827 BGB eine vergleichbare Logik, unabhängig vom Alter. Das betrifft Kinder mit Trisomie 21 nicht automatisch und pauschal, kann aber je nach individueller Situation relevant werden, insbesondere wenn Beeinträchtigungen der Urteilsfähigkeit über das übliche Alter hinaus bestehen bleiben.
Ein guter Familientarif schließt genau diese Lücke über eine sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie sorgt dafür, dass der Geschädigte trotzdem entschädigt wird, auch wenn rechtlich keine Haftung besteht. Diese Klausel ist längst nicht in jedem Vertrag enthalten und sollte gezielt geprüft werden.
Der zweite Punkt: Mitversicherung über das übliche Alter hinaus
In den meisten Familientarifen sind minderjährige Kinder automatisch mitversichert, häufig sogar bis zum Ende der ersten Ausbildung. Bei einem dauerhaft pflegebedürftigen oder behinderten Kind stellt sich aber eine andere Frage: Was passiert, wenn das Kind erwachsen wird, aber dauerhaft im Haushalt der Eltern lebt und aufgrund seiner Behinderung nicht eigenständig arbeiten oder eine Ausbildung im klassischen Sinn abschließen kann?
Manche Tarife sehen für diesen Fall eine erweiterte Mitversicherung vor, teils sogar ohne feste Altersgrenze, wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht. Diese Formulierung ist jedoch nicht bei jedem Anbieter automatisch enthalten und sollte im Einzelfall konkret geprüft werden, am besten schon deutlich bevor das Kind volljährig wird, damit rechtzeitig nachjustiert werden kann, falls der bestehende Vertrag diese Situation nicht abdeckt.
Ein typisches Muster aus der Beratungspraxis
In der Beratungspraxis zeigt sich häufig ein ähnliches Muster: Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind über die Familienhaftpflicht automatisch lebenslang mitversichert bleibt, weil das bei „normalen“ Kindern in der Regel so kommuniziert wird. Bei einem Kind mit dauerhafter Behinderung trifft diese Annahme aber nicht zwangsläufig zu, wenn die Police keine entsprechende Sonderregelung enthält. Wird das erst im Erwachsenenalter des Kindes bemerkt, ist wertvolle Zeit verloren gegangen.
Worauf Sie bei Ihrer Police konkret achten sollten
Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Forderungsausfalldeckung für deliktunfähige Personen enthält. Prüfen Sie, wie die Mitversicherung von Kindern mit dauerhafter Behinderung geregelt ist, insbesondere über das übliche Ausbildungsende hinaus. Und prüfen Sie, ob die Deckungssumme insgesamt noch zeitgemäß ist, gerade wenn absehbar ist, dass Ihr Kind auch als Erwachsener weiter über den Familienvertrag abgesichert bleiben soll.
Diese drei Punkte lassen sich nicht pauschal beantworten, sie hängen von der konkreten Formulierung Ihres jeweiligen Vertrags ab. Deshalb lohnt sich hier ein persönlicher Blick in Ihre Bedingungen mehr als jeder allgemeine Vergleich im Internet.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Familie aktuell abgesichert ist, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag konkret auf diese Punkte und zeigen Ihnen, wo nachgebessert werden sollte.
Der Blick über die Haftpflicht hinaus
Die Haftpflichtversicherung ist ein Baustein von mehreren. Welche Rolle die private Unfallversicherung bei einem bestehenden Pflegegrad spielt, lesen Sie in unserem vertiefenden Beitrag dazu, und wer noch am Anfang steht, findet in unserem Überblicksbeitrag zum Thema Down-Syndrom und Versicherungsschutz einen guten Einstieg.
Am Ende geht es bei all diesen Punkten um dasselbe Ziel: Dass Ihre Familie im Ernstfall nicht von einer Klausel überrascht wird, die im Kleingedruckten steht und die niemand auf dem Schirm hatte.

