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Hörgerät verloren oder beschädigt: Wer zahlt was – und was müssen Sie wissen?
Es passiert leise und oft: Das Hörgerät liegt abends auf dem Nachttisch, morgens ist es weg. Oder es fällt beim Abspülen ins Spülbecken. Oder der Hund hat es als Spielzeug entdeckt. Oder beim Schlafen auf dem Boot fällt es über Bord.
Verlust und Beschädigung von Hörgeräten sind keine seltenen Ausnahmen – sie sind alltägliche Realität. Und die Frage, die danach unweigerlich folgt: Wer bezahlt jetzt das Ersatzgerät?
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Was zahlt die Krankenkasse bei Verlust?
Die Antwort überrascht viele: deutlich weniger als man hofft – und oft erst nach einer Wartefrist.
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten bei Verlust oder Beschädigung eines Hörgeräts in der Regel nur den Festbetrag, der auch bei der Erstversorgung gilt. Das sind rund 840 Euro pro Gerät. Wer ein Premiumgerät für 2.000 oder 3.000 Euro hatte, bekommt beim Ersatz also nicht den Kaufpreis erstattet.
Dazu kommt: Viele Krankenkassen sehen eine Mindestnutzungsdauer vor – oft vier bis sechs Jahre – bevor ein Folgeversorgung bewilligt wird. Wer sein Gerät nach zwei Jahren verliert, erhält unter Umständen keinen oder nur einen reduzierten Zuschuss für das Ersatzgerät.
Private Krankenzusatzversicherungen können hier einen Teil der Lücke schließen – aber auch sie sind nicht auf den konkreten Verlust- oder Beschädigungsfall ausgelegt, den eine Hörgeräte-Versicherung abdeckt.
Was zahlt die Hausratversicherung?
Ähnliche Einschränkungen wie bei der Smartwatch: Einbruchdiebstahl in der Wohnung ist abgedeckt – simpler Verlust, versehentliches Fallenlassen und Beschädigungen durch äußere Einwirkung aber nicht. Wer sein Hörgerät im Urlaub verliert oder es beim Duschen beschädigt, hat durch die Hausrat keinen Schutz.
Was zahlt eine eigenständige Hörgeräte-Versicherung?
Eine spezialisierte Police für Hörgeräte deckt genau die Lücken, die GKV und Hausrat offen lassen:
Verlust – auch durch Vergessen, Herausfallen oder versehentliches Einspülen. Das ist der häufigste Schadenfall und in guten Tarifen ausdrücklich mitversichert. Wer sein Gerät verliert und keine Versicherung hat, zahlt den vollen Eigenanteil erneut.
Beschädigung – durch Sturz, Feuchtigkeit, Schweiß, mechanische Einwirkung. Hörgeräte sind täglich belastet. Ein Gehäusebruch, ein Elektronikschaden durch Schweiß beim Sport oder ein Schaden durch starken Regen können reparaturkostspielig sein.
Diebstahl – seltener als Verlust, aber möglich. Auch hier leistet eine gute Police.
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Was müssen Sie im Schadenfall tun?
Bei Verlust: Suchen Sie aktiv und dokumentieren Sie, dass das Gerät verloren ist. Viele Versicherungen verlangen eine eidesstattliche Erklärung oder ein Protokoll. Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich.
Bei Diebstahl: Strafanzeige erstatten – das ist fast immer Voraussetzung für die Leistung.
Bei Beschädigung: Das beschädigte Gerät aufbewahren und der Versicherung vorlegen. Nicht vorher zur Reparatur geben, ohne die Versicherung informiert zu haben.
Gibt es eine Wartefrist?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Policen haben eine kurze Wartezeit nach Vertragsabschluss – typischerweise 14 bis 30 Tage. Wer direkt nach einem frischen Schadenereignis eine Versicherung abschließt und den bereits eingetretenen Schaden melden möchte, wird in diesem Fall nicht versichert. Das ist kein böser Wille der Versicherer – es ist ein grundlegendes Versicherungsprinzip: Das versicherte Ereignis muss nach Vertragsabschluss eintreten.
Schließen Sie also ab, bevor etwas passiert – nicht danach.
Mehr zur Hörgeräte-Versicherung insgesamt finden Sie in unserem Übersichtsbeitrag: Hörgeräte-Versicherung: Was sie leistet und warum sie sinnvoll ist
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