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Motorradversicherung wechseln: Richtig wechseln und sparen
Das neue Motorrad steht in der Garage, die Vorfreude ist groß, und die Versicherung wirkt wie eine Formalität, die man schnell beim bisherigen Anbieter erledigt. Genau hier verschenken viele Biker Geld. Wer seine Motorradversicherung wechseln möchte, hat beim Fahrzeugwechsel die beste Gelegenheit dazu. Das neue Bike braucht ohnehin einen Versicherungsvertrag, und niemand verpflichtet Sie, dafür beim bisherigen Versicherer zu bleiben.
In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, dass Motorradfahrer ihren alten Tarif einfach auf die neue Maschine übertragen lassen. Das ist bequem, aber selten die beste Lösung. Beiträge und Leistungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern oft deutlich. Ein neues Motorrad stellt außerdem meist andere Anforderungen an den Schutz als die alte Maschine, die vielleicht schon zehn Jahre auf dem Tacho hatte.
Warum ist ein neues Motorrad der beste Moment, die Motorradversicherung zu wechseln?
Häufig ist von einem Sonderkündigungsrecht beim Fahrzeugwechsel die Rede. Genau genommen ist es einfacher. Für das neue Motorrad brauchen Sie zur Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Diese eVB können Sie bei jedem Versicherer anfordern, nicht nur bei Ihrem bisherigen. Ihren Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie in der Regel mit, denn der neue Versicherer fragt den Schadenverlauf beim Vorversicherer ab.
Was mit dem alten Vertrag passiert, hängt davon ab, was Sie mit der alten Maschine machen. Verkaufen Sie das Motorrad, geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über. Er kann den Vertrag kündigen und sich selbst versichern. Melden Sie das alte Motorrad ab, ruht der Vertrag in den meisten Fällen für einen bestimmten Zeitraum, bevor er endet. Behalten Sie beide Maschinen zugelassen, laufen schlicht zwei Verträge nebeneinander.
Unabhängig vom Fahrzeugwechsel gibt es weitere Gelegenheiten für einen Wechsel. Viele Verträge laufen auf das Kalenderjahr. Dann ist in der Regel der 30. November der Stichtag, um fristgerecht zum Jahresende zu kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne Leistungsverbesserung oder hat er einen Schaden reguliert, besteht zudem meist ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie gerade vor dem Kauf oder der Zulassung stehen, lohnt ein kurzer Blick von außen, bevor Sie die eVB beim bisherigen Anbieter anfordern. Wir vergleichen für Sie den Markt, kostenlos und ohne Verpflichtung. Vereinbaren Sie hier einfach einen Beratungstermin.
Welche Bausteine gehören zu einer guten Motorradversicherung?
Wie beim Auto besteht auch die Motorradversicherung aus mehreren Bausteinen. Die grundlegenden Prinzipien kennen Sie vielleicht schon aus unserem Beitrag zur Kfz-Versicherung und den wichtigsten Sparhebeln. Beim Motorrad gibt es jedoch einige Besonderheiten.
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt Schäden, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Der Mindestschutz reicht bei schweren Personenschäden oft nicht aus, denn lebenslange Rentenzahlungen, Pflegekosten und Verdienstausfall können enorme Summen erreichen. Wir empfehlen deshalb eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Achten Sie zudem darauf, ob der Tarif für Personenschäden je verletzter Person eine eigene, niedrigere Grenze vorsieht. Diese Grenze steht häufig im Kleingedruckten und wird beim Vergleich leicht übersehen.
Für Schäden am eigenen Motorrad ist die Haftpflicht nicht zuständig. Diese Lücke schließt die Teilkasko. Sie greift typischerweise bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und bei Zusammenstößen mit Tieren. Ob dabei nur Haarwild oder Tiere aller Art gemeint sind, hängt vom Tarif ab.
Die Vollkasko geht weiter. Sie übernimmt zusätzlich Schäden aus selbst verschuldeten Unfällen und durch Vandalismus. Gerade beim Motorrad ist das relevant, denn schon ein Umfaller auf rutschigem Untergrund kann Verkleidung, Hebel und Spiegel teuer beschädigen. Bei einem neuen, finanzierten oder hochwertigen Motorrad ist die Vollkasko deshalb häufig die sinnvolle Wahl. Bei Finanzierungen wird sie oft sogar vom Kreditgeber verlangt.
Worauf sollten Sie bei einem neuen Motorrad im Tarif besonders achten?
Hier trennt sich ein guter Tarif von einem bloß günstigen. Bei neuen Maschinen ist die Frage entscheidend, was nach einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet wird. Manche Tarife zahlen in den ersten Monaten nach Erstzulassung den Neupreis oder den Kaufpreis statt des Wiederbeschaffungswerts. Wie lange dieser Schutz gilt und unter welchen Voraussetzungen, ist von Anbieter zu Anbieter sehr verschieden.
Ebenso wichtig ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ohne diese Klausel kann der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn Ihnen etwa ein kurzer Moment der Unachtsamkeit zum Verhängnis wird. Mit dieser Klausel sind Sie in vielen Situationen deutlich besser gestellt.
Oft unterschätzt wird das Thema Zubehör. Typisch ist zum Beispiel folgende Situation: Nach dem Kauf wird das Motorrad mit Koffersystem, Navi-Halterung, anderem Auspuff oder Sturzbügeln ausgestattet. Kommt es später zu einem Diebstahl oder Unfall, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe dieses Zubehör mitversichert ist. Manche Tarife schließen Zubehör bis zu einem bestimmten Betrag ein, manche auch Helm und Schutzkleidung, andere gar nicht. Wer das vorher nicht klärt, trägt einen Teil des Schadens womöglich selbst.
Weitere Stellschrauben sind die Höhe der Selbstbeteiligung, der Kreis der berechtigten Fahrer, die jährliche Fahrleistung und der Abstellort. Eine abschließbare Garage wirkt sich bei vielen Anbietern positiv auf den Beitrag aus. Wichtig ist nur, dass die Angaben stimmen. Falsche Angaben können im Schadenfall teuer werden.
Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für die Motorradversicherung?
Für die meisten Biker lautet die Antwort ja. Mit einem Saisonkennzeichen ist das Motorrad nur in einem festgelegten Zeitraum zugelassen, zum Beispiel von März bis Oktober. Möglich sind Zeiträume zwischen zwei und elf Monaten. Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer zahlen Sie nur für diese Monate, und das jährliche An- und Abmelden entfällt.
Außerhalb der Saison darf das Motorrad weder gefahren noch auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Viele Verträge sehen in dieser Zeit einen beitragsfreien Ruheschutz vor, sofern die Maschine zum Beispiel in einer Garage oder auf einem privaten Grundstück steht. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich, ein Blick in den Vertrag lohnt sich also.
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Wer das Motorrad mindestens sechs Monate im Jahr zulässt, bekommt bei vielen Versicherern ein volles schadenfreies Jahr angerechnet. Bei einer kürzeren Saison kann die Einstufung langsamer vorankommen. Wie stark sich das auf Ihren Beitrag auswirkt, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur Schadenfreiheitsklasse und ihrem Einfluss auf den Beitrag.
Welche Zusatzbausteine sind für Motorradfahrer sinnvoll?
Ein Schutzbrief mit Pannenhilfe ist gerade auf längeren Touren eine sinnvolle Ergänzung. Er organisiert und bezahlt je nach Tarif Abschleppen, Weiterfahrt oder Rücktransport, wenn die Maschine unterwegs liegen bleibt. Der Baustein kostet meist wenig und erspart im Ernstfall viel Aufwand.
Beim Motorrad kommt ein weiterer Punkt hinzu, an den viele erst denken, wenn es zu spät ist. Die Kfz-Versicherung deckt Schäden an Dritten und am Fahrzeug, nicht aber Ihre eigenen Verletzungen, wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben. Motorradfahrer sind im Straßenverkehr deutlich ungeschützter als Autofahrer. Eine private Unfallversicherung mit den richtigen Leistungsmerkmalen kann hier eine wichtige finanzielle Stütze sein, wenn nach einem Sturz dauerhafte Folgen bleiben. Wer beruflich auf seine körperliche Leistungsfähigkeit angewiesen ist, sollte in diesem Zusammenhang auch seine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit prüfen.
Ebenso lohnt sich ein Blick auf den Verkehrsrechtsschutz. Nach einem Unfall ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig, und auch bei Bußgeldverfahren oder drohendem Fahrverbot kann anwaltliche Unterstützung schnell teuer werden. Welche Bausteine dabei sinnvoll sind, lesen Sie in unserem Ratgeber So finden Sie den richtigen Rechtsschutz.
Wie viel lässt sich beim Wechsel der Motorradversicherung sparen?
Eine pauschale Zahl wäre unseriös, denn der Beitrag hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen Leistung und Neuwert der Maschine, Ihr Wohnort, Ihr Alter, der Fahrerkreis, die Schadenfreiheitsklasse und der gewählte Leistungsumfang. Klar ist aber, dass für dasselbe Motorrad bei unterschiedlichen Versicherern teils deutlich abweichende Beiträge aufgerufen werden.
Viele unterschätzen an diesem Punkt jedoch, dass der günstigste Tarif selten der beste ist. Wer beim Beitrag spart und dafür auf Neupreisentschädigung, Zubehörschutz oder den Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit verzichtet, merkt das oft erst im Schadenfall. Dann wird aus der vermeintlichen Ersparnis schnell ein teurer Kompromiss. Ein guter Vergleich betrachtet deshalb immer beides: den Preis und das, was im Ernstfall tatsächlich gezahlt wird.
Häufige Fragen zur Motorradversicherung beim Fahrzeugwechsel
Kann ich meine Motorradversicherung wechseln, wenn ich ein neues Motorrad kaufe?
Ja. Für das neue Motorrad schließen Sie ohnehin einen neuen Vertrag ab und können den Versicherer frei wählen. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie in der Regel mit.
Was passiert mit meiner alten Motorradversicherung, wenn ich das Motorrad verkaufe?
Der Vertrag geht zunächst auf den Käufer über. Er kann ihn kündigen und eine eigene Versicherung abschließen. Melden Sie den Verkauf zeitnah Ihrem Versicherer.
Bis wann muss ich meine Motorradversicherung kündigen?
Läuft der Vertrag auf das Kalenderjahr, ist in der Regel der 30. November der Stichtag für eine Kündigung zum Jahresende. Bei Beitragserhöhungen oder nach einem regulierten Schaden besteht meist ein Sonderkündigungsrecht.
Brauche ich für ein neues Motorrad eine Vollkasko?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Bei neuen, hochwertigen oder finanzierten Maschinen ist sie aber meist sinnvoll, weil sie auch selbst verschuldete Unfälle abdeckt.
Verliere ich mit Saisonkennzeichen meinen Schadenfreiheitsrabatt?
Nein. Bei einer Zulassung von mindestens sechs Monaten im Jahr wird bei vielen Versicherern ein volles schadenfreies Jahr angerechnet. Bei kürzeren Saisons kann sich die Einstufung verzögern.
Fazit: Neues Motorrad, neuer Blick auf die Versicherung
Ein neues Motorrad ist der natürliche Moment, die eigene Absicherung zu überdenken. Sie müssen ohnehin einen Vertrag abschließen, Ihr Schadenfreiheitsrabatt kommt in der Regel mit, und die Auswahl am Markt ist groß. Entscheidend ist, nicht nur auf den Beitrag zu schauen, sondern auf die Punkte, die bei einer neuen Maschine wirklich zählen: Neupreisentschädigung, Zubehörschutz, eine starke Haftpflicht und ein passendes Saisonkennzeichen.
Als Versicherungsmakler sind wir an keine bestimmte Gesellschaft gebunden. Wir arbeiten nicht für einen Versicherer, wir arbeiten für Sie. Gern prüfen wir Ihren bestehenden Vertrag und vergleichen passende Tarife für Ihr neues Bike, spartenübergreifend und ohne Produktdruck. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin oder rufen Sie uns direkt unter 040 603 1081 an.

