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Auto angezündet: Was tun und was zahlt die Versicherung?

Sie kommen morgens zu Ihrem Auto und sehen nur noch ein Wrack: Ihr Auto wurde angezündet. Der erste Impuls ist Wut, der zweite die Frage, was jetzt eigentlich passieren muss, damit Sie am Ende nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Welche Versicherung grundsätzlich zahlt, haben wir bereits in unserem Beitrag Brandstiftung am Auto: Welche Versicherung zahlt wirklich? erklärt. Hier geht es um das, was danach kommt: die richtigen Schritte direkt nach der Tat und den Ablauf der Regulierung.

Gerade in den ersten Stunden entscheidet sich oft, wie reibungslos die Abwicklung später läuft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Tarif für einen solchen Fall passt, können Sie Ihren bestehenden Schutz in einem kostenlosen Beratungstermin prüfen lassen.

Auto angezündet: Die ersten Schritte direkt am Fahrzeug

Entfernen Sie sich zunächst vom Fahrzeug und alarmieren Sie bei einem noch brennenden Auto die Feuerwehr. Ist das Feuer bereits gelöscht, sollten Sie das Fahrzeug möglichst nicht bewegen oder verändern, bis Polizei oder Gutachter es freigegeben haben. So bleibt die Schadensursache eindeutig nachvollziehbar. Fotos vom Fahrzeug und vom Umfeld helfen später bei der Regulierung, ebenso Angaben zu möglichen Zeugen.

Warum die Anzeige bei der Polizei so wichtig ist

Brandstiftung ist eine Straftat. Deshalb gehört die Anzeige bei der Polizei zu den wichtigsten Schritten. Nach Angaben des ADAC setzt auch die Regulierung durch die Versicherung meist eine Anzeige voraus. Das Aktenzeichen der Polizei benötigen Sie in der Regel für die Schadenmeldung beim Versicherer.

Es gibt noch einen zweiten Grund: Wird der Täter ermittelt, muss er nicht nur mit einer Strafe rechnen, sondern haftet auch zivilrechtlich für den Schaden. Das passiert zwar nicht häufig, aber ohne Anzeige ist es von vornherein ausgeschlossen.

Schaden melden: Was Ihr Kfz-Versicherer jetzt von Ihnen braucht

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Kfz-Versicherer. Am besten rufen Sie dort direkt an und besprechen die weiteren Schritte, denn der Versicherer sagt Ihnen, welche Unterlagen und Angaben er für die Regulierung benötigt. Halten Sie das Aktenzeichen der Polizei, Ihre Fotos und die Fahrzeugdaten bereit. Beschreiben Sie den Hergang vollständig und widerspruchsfrei, so wie Sie ihn tatsächlich erlebt haben.

Wir bei Oeconomia erleben in der Praxis immer wieder, dass der Ablauf nach einem Schaden dann am ruhigsten verläuft, wenn von Anfang an klar ist, wer was wann meldet. Als Ihr Versicherungsmakler begleiten wir unsere Kunden genau in dieser Phase.

Wie die Kaskoversicherung nach der Brandstiftung reguliert

Ein Autobrand durch Brandstiftung ist ein Fall für die Teilkasko. Auch die Vollkasko leistet, denn sie schließt die Teilkasko mit ein. Ersetzt wird bei einem Totalschaden in der Regel der Zeitwert des Fahrzeugs. Das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, den das Wrack noch hat. Von der Entschädigung geht außerdem die vereinbarte Selbstbeteiligung ab.

Etwas anderes kann gelten, wenn Ihr Tarif eine Neupreisentschädigung vorsieht und das Fahrzeug noch innerhalb der vereinbarten Frist nach der Erstzulassung ist. Wie lange diese Frist läuft, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Worauf Sie dabei achten sollten, erklären wir in unserem Beitrag Neuwertentschädigung in der Kfz-Versicherung. Wurde das Auto nicht zerstört, sondern nur beschädigt, übernimmt die Versicherung grundsätzlich die Reparaturkosten.

Eine Besonderheit sollten Sie kennen: Sengschäden ohne offene Flammenbildung sind über die Teilkasko in der Regel nicht versichert.

Was nicht ersetzt wird: Gegenstände im Auto und Vandalismus

Persönliche Gegenstände wie Kleidung oder ein Smartphone sind in der Kfz-Versicherung nicht eingeschlossen. Versichert sind in der Regel nur fest eingebaute Teile, Näheres steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Ob für Ihre Sachen eine andere Police einspringt, lässt sich im Einzelfall prüfen.

Wurde Ihr Auto nicht angezündet, sondern mutwillig beschädigt, etwa durch Kratzer oder abgetretene Spiegel, leistet nur die Vollkasko. Typisch ist die Situation, dass Halter erst nach einem solchen Vorfall bemerken, dass ihr Tarif genau diese Lücke hat. Eine Entscheidungshilfe finden Sie in unserem Beitrag Teil- oder Vollkasko: Welche Versicherung passt zu Ihrem Fahrzeug?.

Folgen für Beitrag und Schadenfreiheitsklasse

Ein Teilkaskoschaden wirkt sich in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse einer Vollkasko aus. In Einzelfällen kann der Versicherer nach einem Schaden die Beiträge dennoch anpassen. Fragen Sie deshalb vorab bei Ihrem Versicherer oder bei uns nach, wie sich ein Schaden in Ihrem konkreten Vertrag auswirkt.

Wie häufig Fahrzeugbrände vorkommen und was sie kosten

Zur Einordnung: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft registrierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2022 rund 12.200 Pkw-Brände und zahlten dafür fast 93 Millionen Euro. Ein einzelner Pkw-Brand kostete im Durchschnitt mehr als 7.600 Euro. Diese Zahlen umfassen alle Brandursachen, nicht nur Brandstiftung, zeigen aber, um welche Größenordnung es bei einem Brandschaden am Auto schnell geht.

Wann sich ein Blick in Ihren Vertrag lohnt

Viele Halter schauen erst nach einem Schaden in die Police. Sinnvoller ist es, vorher drei Punkte zu klären: Besteht überhaupt eine Kaskoversicherung, wie hoch ist die Selbstbeteiligung und gibt es eine Neupreisentschädigung, die zu Alter und Wert Ihres Fahrzeugs passt. Auch die Frage, ob Teilkasko genügt oder ob Sie wegen möglicher Vandalismusschäden eine Vollkasko brauchen, gehört dazu. Ausnahmen vom Versicherungsschutz, etwa bei Kriegsereignissen oder inneren Unruhen, richten sich nach den jeweiligen Bedingungen.

Wir vergleichen für Sie den Markt und sind an keine bestimmte Gesellschaft gebunden. So lässt sich der Schutz an Ihre Situation anpassen, statt dass Sie im Ernstfall feststellen, was fehlt.

Häufige Fragen zum angezündeten Auto

Zahlt die Teilkasko auch, wenn der Täter nicht gefunden wird?

Ja. Die Teilkasko leistet auch dann, wenn der Täter nicht ermittelt wird. Gerade bei Brandstiftung bleiben die Täter häufig unbekannt.

Was ist, wenn ich nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung habe?

Dann bleibt der Schaden am eigenen Fahrzeug zunächst bei Ihnen. Die Kfz-Haftpflicht deckt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Ein Anspruch gegen den Täter besteht nur, wenn dieser ermittelt wird.

Muss ich bei Brandstiftung immer die Polizei einschalten?

Ja, Sie sollten Anzeige erstatten. Es handelt sich um eine Straftat, und die Regulierung durch die Versicherung setzt meist die Anzeige voraus.

Wird bei einem Totalschaden immer der Neupreis erstattet?

Nein. Das hängt von Ihrem Tarif und der Frist nach der Erstzulassung ab. Danach wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Fazit: Erst handeln, dann regulieren lassen

Nach einem angezündeten Auto helfen vier Dinge: Fahrzeug unverändert lassen, Polizei informieren, Schaden schnell melden und alles dokumentieren. Ob die Absicherung dann reicht, entscheidet der Vertrag, den Sie vorher abgeschlossen haben. Prüfen Sie ihn deshalb nicht erst im Schadenfall. Gern sehen wir uns Ihren Schutz gemeinsam an, rufen Sie uns unter 040 6031081 an oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin.