Aktuelle Beiträge

Selbständig in der GKV: Behandlung wie ein Privatpatient

Als Selbständiger dürften Sie jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Eine Versicherungspflichtgrenze gibt es für Sie nicht. Und trotzdem sind Sie gesetzlich versichert geblieben. Vielleicht wegen der Familie, vielleicht wegen schwankender Einnahmen, vielleicht, weil Sie die Entscheidung für die PKV für zu endgültig halten. Das ist eine bewusste und oft kluge Entscheidung. Nur fühlt sie sich manchmal nicht so an, etwa wenn ein Facharzttermin Wochen entfernt ist und Sie in dieser Zeit keinen Umsatz machen.

Viele Selbständige, die gesetzlich versichert sind und als Privatpatient behandelt werden möchten, kennen eine Möglichkeit nicht, die genau dazwischen liegt. Mit der Kostenerstattung und einem passenden Zusatztarif lassen sich viele Vorteile der privaten Abrechnung nutzen, ohne die gesetzliche Versicherung zu verlassen. Wie das funktioniert und was Selbständige dabei besonders beachten sollten, erklären wir hier.

Die besondere Lage freiwillig versicherter Selbständiger

Selbständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in aller Regel freiwillig versichert. Das bringt einige Besonderheiten mit sich, die für die Entscheidung wichtig sind. Der Beitrag richtet sich nicht nur nach dem Arbeitseinkommen, sondern nach allen beitragspflichtigen Einnahmen, und es gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. Einen Arbeitgeber, der die Hälfte trägt, gibt es nicht.

Auch beim Krankengeld unterscheidet sich die Lage. Freiwillig versicherte Selbständige haben einen Anspruch auf Krankengeld nur, wenn sie das gegenüber ihrer Kasse ausdrücklich gewählt haben und den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Wer den ermäßigten Beitragssatz zahlt, hat keinen Krankengeldanspruch. Und auch mit Wahlerklärung beginnt das gesetzliche Krankengeld für Selbständige in der Regel erst nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Diese Punkte ändern sich durch die Kostenerstattung nicht. Sie zeigen aber, dass Selbständige ihre Krankenversicherung immer als Gesamtpaket betrachten sollten.

Wie die Kostenerstattung funktioniert

Das Prinzip ist für Selbständige dasselbe wie für alle anderen gesetzlich Versicherten. Nach § 13 SGB V können Sie anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung wählen. Der Arzt stellt Ihnen dann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte aus. Ihre Kasse erstattet höchstens den Betrag, den sie als Sachleistung gezahlt hätte, abzüglich eines Verwaltungsabschlags von bis zu 5 Prozent. Die Differenz übernimmt ein privater Restkostentarif nach seinen Bedingungen.

Der Ablauf ist für Selbständige oft sogar leichter als für Angestellte, weil viele ohnehin gewohnt sind, Rechnungen zu bezahlen, Belege zu sammeln und Erstattungen nachzuhalten. Ausführlich erklärt wird das Prinzip in unserem Grundlagenbeitrag zum Kostenerstattungsprinzip in der GKV.

Wenn Sie sich in dieser Beschreibung wiedererkennen, lohnt sich ein Blick auf Ihre konkrete Situation. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Kasse, Ihre Ärzte und Ihr Budget, kostenlos und ohne Produktdruck. Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

Warum das Modell gut zu schwankenden Einnahmen passt

Selbständige erleben häufig gute und schwache Jahre. Die private Vollversicherung kennt diese Schwankungen nicht, ihr Beitrag bleibt gleich, egal wie das Geschäft läuft. In der gesetzlichen Versicherung folgt der Beitrag dagegen den Einnahmen, mit einer Untergrenze und einer Obergrenze.

Die Kostenerstattung erhält diese Flexibilität. Der Restkostentarif kostet zwar einen festen Beitrag, ist aber deutlich günstiger als eine Vollversicherung und lässt sich bei Bedarf kündigen, ohne dass Ihr Grundschutz verloren geht. In einem schwierigen Jahr können Sie also reduzieren, ohne Ihre Krankenversicherung aufs Spiel zu setzen.

In der Beratungspraxis kann es etwa dazu kommen, dass ein Selbständiger nach einem schwachen Jahr überlegt, Kosten zu senken. Mit einer Vollversicherung bleibt dann oft nur ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers oder ein höherer Selbstbehalt. Mit Kostenerstattung und Restkostentarif kann er den Zusatzschutz anpassen oder pausieren, während die gesetzliche Basis bleibt. Bei einer Kündigung des Zusatztarifs sollte aber klar sein, dass ein späterer Neuabschluss eine neue Gesundheitsprüfung bedeutet.

Das Gesamtpaket: Zahn, Krankenhaus und Krankentagegeld

Für Selbständige ist die Absicherung beim Arzt nur ein Teil. Gerade der Verdienstausfall bei längerer Krankheit ist oft das größere Risiko. Hier hilft eine private Krankentagegeldversicherung, die ab einem vereinbarten Tag zahlt und die Zeit überbrückt, bis gesetzliches Krankengeld fließt, oder es ergänzt. Warum das für Selbständige so zentral ist, erklären wir in unserem Beitrag Wenn Selbstständige krank werden: Das Krankentagegeld als finanzielle Lebensader.

Dazu kommen Zahn und Krankenhaus. Beides lässt sich mit klassischen Zusatzversicherungen abdecken, die ohne Umstellung bei der Kasse funktionieren. Zusammen mit einem ambulanten Restkostentarif entsteht so ein Schutz, der sich in vielen Punkten wie eine private Versicherung anfühlt, aber auf der gesetzlichen Basis steht. Welche Bausteine sich grundsätzlich lohnen, zeigt unser Beitrag Welche Krankenzusatzversicherungen sich wirklich lohnen.

Wichtig ist, die Bausteine aufeinander abzustimmen. Ein Krankentagegeld, das zu früh einsetzt, kostet unnötig viel. Eines, das zu spät einsetzt, lässt eine Lücke. Genau das rechnen wir gemeinsam mit Ihnen durch.

Familienversicherung und Altersbeitrag als Argumente für die GKV

Zwei Gründe führen viele Selbständige bewusst in die gesetzliche Versicherung. Der erste ist die Familie. Kinder bleiben in der GKV beitragsfrei familienversichert, während in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag anfällt. Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner führt die Gesundheitsreform ab 2028 in vielen Fällen einen Beitragszuschlag ein, mit einer Reihe von Ausnahmen. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zur Gesundheitsreform 2027.

Der zweite Grund ist das Alter. In der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag auch im Ruhestand nach den Einkünften. In der privaten Versicherung richtet er sich nach dem Tarif. Wer im Alter mit niedrigeren Einkünften rechnet, schätzt diese Verbindung. Und wer einmal privat versichert ist, kommt als Selbständiger nur schwer zurück, ab 55 Jahren ist der Rückweg stark eingeschränkt.

Die Kostenerstattung erhält beide Vorteile und ergänzt sie um die Abrechnung als Selbstzahler. Der Zusatztarif wird dabei für jede Person einzeln abgeschlossen, Sie können also auch nur sich selbst oder nur die Kinder umstellen. Wie das für Familien aussieht, lesen Sie im Beitrag für Eltern.

Wann die PKV für Selbständige trotzdem die bessere Wahl ist

Es gibt Selbständige, für die die private Vollversicherung schlicht passender ist. Wer jung, gesund und alleinstehend ist, dauerhaft hohe Einkünfte erwartet und bewusst für das Alter vorsorgt, fährt in der PKV oft günstiger und erhält vertraglich garantierte Leistungen. Wer dagegen eine Familie plant, mit schwankenden Einnahmen rechnet oder sich die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung offenhalten möchte, ist mit der GKV und Kostenerstattung oft besser beraten.

Wir sind an keine Gesellschaft gebunden und rechnen beide Wege ehrlich durch. Unsere grundsätzliche Sicht auf die Wechselfrage finden Sie im Beitrag Private Krankenversicherung: Für wen lohnt sich der Wechsel wirklich?

Checkliste für das Beratungsgespräch

Damit das Gespräch schnell zu einem belastbaren Ergebnis führt, hilft es, einige Punkte vorher zu klären. Wichtig sind Ihre aktuelle Krankenkasse und Ihr Beitragssatz, die Frage, ob Sie Krankengeld gewählt haben, die Ärzte, die Sie regelmäßig aufsuchen, und ob darunter Praxen ohne Kassenzulassung sind. Hilfreich ist außerdem eine grobe Vorstellung davon, wie lange Sie einen Verdienstausfall aus Rücklagen überbrücken könnten, und welche Zusatzversicherungen bereits bestehen. Gesundheitsfragen besprechen wir persönlich und nicht vorab per Formular.

Häufige Fragen von Selbständigen

Kann ich als freiwillig Versicherter Kostenerstattung wählen?

Ja. Das Wahlrecht nach § 13 SGB V gilt für alle gesetzlich Versicherten.

Bekomme ich dann auch Krankengeld?

Die Kostenerstattung ändert daran nichts. Krankengeld gibt es für Selbständige nur mit Wahlerklärung und allgemeinem Beitragssatz.

Brauche ich zusätzlich ein Krankentagegeld?

Für die meisten Selbständigen ist es sinnvoll, weil das gesetzliche Krankengeld spät einsetzt und die Einkommenslücke oft nicht schließt.

Kann ich später trotzdem in die PKV wechseln?

Ja. Als Selbständiger gilt für Sie keine Versicherungspflichtgrenze.

Kann ich den Zusatztarif steuerlich absetzen?

Grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendung. Ob sich das bei Ihnen auswirkt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Fazit: Die gesetzliche Basis behalten und gezielt aufwerten

Selbständige, die bewusst in der GKV bleiben, müssen auf die Vorteile der privaten Abrechnung nicht verzichten. Mit Kostenerstattung, einem guten Restkostentarif und einem abgestimmten Krankentagegeld entsteht ein Schutz, der zu schwankenden Einnahmen, zur Familie und zur Altersplanung passt.

Wir arbeiten spartenübergreifend und schauen nie nur auf einen Baustein. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite zur Kostenerstattung. Für Ihre persönliche Beratung als Selbständiger vereinbaren Sie hier Ihren Termin oder rufen Sie uns an unter 040 603 1081.