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PKV und Familie: Kinderwunsch, Elternzeit und die richtige Reihenfolge
Ich wechsle jetzt nicht in die PKV, wir wollen ja Kinder. Diesen Satz hören wir in der Beratung oft. Er klingt vernünftig, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch der Partner beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
Doch die Rechnung ist selten so einfach, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Wer PKV und Familie zusammendenkt, stellt schnell fest, dass die Reihenfolge der Entscheidungen eine große Rolle spielt und dass es mehr Lösungen gibt als nur ganz privat oder ganz gesetzlich. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es ankommt.
Was kostet die PKV für eine Familie wirklich?
In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Für Kinder ist dieser Beitrag deutlich niedriger als für Erwachsene. Für einen Partner, der nicht selbst berufstätig ist, fällt dagegen ein voller Erwachsenenbeitrag an.
Hilfreich ist es, die Lebensphasen einmal auf einen Zeitstrahl zu legen. Heute vielleicht noch zu zweit, in zwei oder drei Jahren das erste Kind, später ein zweites, und irgendwann die Frage, ob der Partner wieder arbeitet. Die Mehrkosten gegenüber der GKV entstehen vor allem in den Jahren, in denen mehrere Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen privat versichert sind. Bei einem Elternteil mit gutem Einkommen und ein oder zwei Kindern liegt der Gesamtbeitrag oft noch im Bereich des GKV-Höchstbeitrags.
Für angestellte Versicherte gibt es einen weiteren Punkt. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV berücksichtigt auch die Beiträge für Angehörige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären, bis zur Höhe des Höchstzuschusses.
Die Familienversicherung in der GKV ändert sich
Ein Argument für die GKV war lange die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners. Mit der Gesundheitsreform wird diese ab 2028 eingeschränkt. Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner fällt dann ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds an. Ausnahmen gelten unter anderem, solange ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, bei Pflege von Angehörigen oder ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Kinder bleiben beitragsfrei. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Gesundheitsreform 2027.
Und noch eine Regel kennen viele nicht. Sind die Eltern verheiratet und ist ein Elternteil privat versichert, können die Kinder nicht beitragsfrei in der GKV familienversichert werden, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Das regelt Paragraf 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V. Steigt das Einkommen eines Elternteils deutlich, prüft die Krankenkasse diesen Anspruch.
Warum die Reihenfolge entscheidend ist
Wer Kinder plant und die PKV für sich ernsthaft in Betracht zieht, sollte die Reihenfolge umdrehen: erst wechseln, dann das Kind. Der Grund ist die Kindernachversicherung.
Ist ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert, kann ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in die PKV aufgenommen werden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen, rückwirkend zum Tag der Geburt. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht höher sein als der des versicherten Elternteils. Geregelt ist das in Paragraf 198 Versicherungsvertragsgesetz.
Das ist besonders wertvoll, wenn ein Kind nicht gesund zur Welt kommt. Eine Frühgeburt, eine angeborene Erkrankung oder eine Komplikation nach der Geburt spielen für die Aufnahme dann keine Rolle. Wer diese Frist verpasst oder erst nach der Geburt wechselt, muss für das Kind Gesundheitsfragen beantworten.
Elternzeit und Teilzeit: Was passiert mit der PKV?
Viele Paare fragen sich, was mit der PKV passiert, wenn ein Elternteil in Elternzeit geht oder danach in Teilzeit arbeitet. Fällt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, kann wieder Versicherungspflicht in der GKV entstehen. Für einige Fälle sieht das Gesetz eine Befreiung vor, etwa bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden und ist nicht widerrufbar.
Wer in die GKV zurückkehrt, kann seinen PKV-Vertrag über eine Anwartschaftsversicherung ruhen lassen. Damit sichern Sie sich die Rückkehr in die PKV zu Ihrem heutigen Gesundheitszustand, sobald das Einkommen wieder steigt. Je nach Variante bleiben auch die Alterungsrückstellungen erhalten. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer Planung ab und sollte vor der Elternzeit geklärt werden.
Ein Modell, das viele Familien wählen
Nicht immer müssen alle Familienmitglieder im gleichen System versichert sein. Ein Modell, das in der Praxis gut funktioniert: Der Elternteil mit dem höheren Einkommen und die Kinder wechseln in die PKV. Der Partner, der zum Beispiel in Teilzeit unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, bleibt gesetzlich versichert und wechselt dort auf Kostenerstattung, ergänzt um passende Zusatzversicherungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.
So ist die ganze Familie auf einem vergleichbaren Niveau versorgt, ohne dass alle privat versichert sein müssen. Eine kleine Anwartschaft auf eine spätere Vollversicherung kann diese Lösung ergänzen. Wie die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte funktioniert, erklären wir auf unserer Seite Privatpatient trotz GKV.
Sie möchten wissen, welches Modell zu Ihrer Familie passt? Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin, am besten gemeinsam mit Ihrem Partner.
Kinder privat versichern, auch wenn die Eltern gesetzlich versichert sind
Kinder können grundsätzlich privat versichert werden, auch wenn beide Eltern in der GKV sind. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie für Ihr Kind einen besseren Schutz wünschen, etwa freie Arztwahl, bessere Leistungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie oder bei Therapien, die die GKV nicht übernimmt. Mit dem Beginn einer Ausbildung oder eines Jobs wird das Kind in der Regel versicherungspflichtig. Dann lässt sich der Schutz auf eine Zusatzversicherung umstellen.
Eine Alternative für gesetzlich versicherte Familien beschreiben wir im Beitrag Kind gesetzlich versichert: Behandlung wie Privatpatient.
Warum der Partner bei der Beratung dabei sein sollte
Eine Entscheidung über die Krankenversicherung betrifft die ganze Familie. Sie beeinflusst das Haushaltsbudget, die Versorgung der Kinder und die Absicherung des Partners. In unserer Erfahrung werden Entscheidungen, die nur ein Partner allein trifft, später häufig wieder in Frage gestellt. Wir empfehlen deshalb, dass beide Partner am Gespräch teilnehmen. Wie die Beratung abläuft, lesen Sie in Wie läuft eine PKV-Beratung ab?
Absicherung über die Krankenversicherung hinaus
Gerade für Familien gilt: Die Krankenversicherung ist nur ein Teil der Absicherung. Fällt das Einkommen des Hauptverdieners durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit weg, trifft das alle. Ein ausreichendes Krankentagegeld, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und gegebenenfalls eine Risikolebensversicherung gehören deshalb in jede Familienplanung.
Häufige Fragen zu PKV und Familie
Muss ich mein Kind privat versichern, wenn ich in der PKV bin?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Sind Sie verheiratet, verdienen mehr als Ihr gesetzlich versicherter Partner und liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, ist eine beitragsfreie Familienversicherung des Kindes in der GKV nicht möglich.
Bis wann muss ich mein Neugeborenes in der PKV anmelden?
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt. Voraussetzung für die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung ist, dass ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit mindestens drei Monaten privat versichert ist.
Was passiert mit meiner PKV in der Elternzeit?
Der Vertrag läuft grundsätzlich weiter. Fällt durch Teilzeit Versicherungspflicht an, kommt unter Umständen eine Befreiung oder eine Anwartschaftsversicherung infrage.
Wird die Familienversicherung in der GKV abgeschafft?
Nein. Kinder bleiben beitragsfrei. Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 ein Zuschlag fällig, mit Ausnahmen etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren.
Fazit: Familie und PKV schließen sich nicht aus
Mit Kinderwunsch in die PKV zu wechseln, ist kein Widerspruch. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge, ein Blick auf die Lebensphasen und die Bereitschaft, auch gemischte Lösungen zu prüfen. Wer vor der Geburt privat versichert ist, sichert seinem Kind die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung.
Wir planen das gern mit Ihnen gemeinsam, kostenlos und ohne Verpflichtung. Hier vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

